Mit der Einführung des Stromeinspeisegesetzes zum 01.01.1991 und dem gut neun Jahre später in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Energiewende in Deutschland beispiellos begonnen. Mittlerweile kann der bundesweite Energiebedarf gemessen an der Nettostromerzeugung in Deutschland zu rund 41 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden. In Deutschland sind inzwischen etwa 50 Prozent mehr Windenergie-Erzeugungskapazitäten und etwa 14 Prozent mehr Erzeugungskapazitäten der Photovoltaik (PV) installiert als Atomkraft. Doch durch die Einführung der Ausschreibung ist der Branche ein großer Schaden entstanden und der weitere Ausbau zusätzlich begrenzt worden.

Wie sollen nun künftig die Ziele des Koalitionsvertrags, 65 Prozent der Stromversorgung in Deutschland bis 2030 durch erneuerbare Energien abzudecken, erreicht werden?

In Niedersachsen wie auch im Stadtstaat Bremen – beide Bundesländer sind Firmensitz zahlreicher Unternehmen der On- und Offshorebranche – ist eine starke Windenergiebranche ein Garant für Tausende von Arbeitsplätzen. Eine deutlich größere, zielgerichtete Flächenausweisung für neue Windpark-Eignungsgebiete in den Ländern Niedersachsen/Bremen ist möglich und notwendig.

Die Neuaufstellung des Windenergieerlasses und des Artenschutzleitfadens in Niedersachsen sind wichtige Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit der Politik, der Erneuerbaren-Branche und den Umweltverbänden zielgerichtet im Interesse umweltfreundlicher Energieerzeugung ausgestaltet werden müssen. Um auch in Zukunft die Projekt- und Investitionsrisiken abschätzen zu können, bedarf es stabiler Rahmenbedingungen.