Agri-PV als sinnvolle Ergänzung

Zukünftig sollen Agri-PV Anlagen auf allen Ackerflächen grundsätzlich zulässig sein. Der bisher befürchtete Ausfall der Förderung mit GAP-Mitteln soll immer dann nicht eintreten, wenn die landwirtschaftliche Nutzung durch die Stromerzeugung mit maximal 15 % beeinträchtigt wird. Wie die Formulierung „grundsätzlich“ schon zeigt, wird es aber auch Einschränkungen geben. So sollen nach dem Eckpunktepapier Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgeschlossen bleiben.

Benachteiligte Gebiete – da war doch was?!

Die Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-PVA in benachteiligten Gebieten ist bereits bekannt. Die bislang bestehende Flächenkulisse wird aufgrund neuer EU-Kriterien erweitert. Aufgrund dieser Kriterien konnten die Bundesländer die bestehenden benachteiligten Gebiete anpassen und neue Kulissen veröffentlichen. Die benachteiligten Gebiete umfassen nunmehr sowohl Flächen nach den „alten“ EU-Vorgaben als auch nach den „neuen“ EU-Vorgaben. Durch die erweiterte Flächenkulisse steigen die im EEG zugelassenen Flächen um ca. 9%. Wichtig ist allerdings wie bisher, dass die betreffenden Flächen durch die Länder über die Länderöffnungsklausel freigegeben werden müssen.

Moore werden geöffnet

Neu ist, dass zukünftig auch landwirtschaftlich genutzte Moorböden als Flächenkategorie im EEG aufgenommen werden sollen. Folgt man dem Eckpunktepapier so ist Voraussetzung die Wiedervernässung der entwässerten Moorböden. Die Wiedervernässung ist ein wesentlicher Bestandteil für den Klimaschutz und gleichzeitig ergeben sich so neue – dringend benötigte – Flächen für die PV-Nutzung. Die bislang bestehenden Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Wiedervernässung im Rahmen von Moorschutzprogrammen sollen weiterhin Geltung behalten.

Kommunen werden neue Werkzeuge an die Hand gegeben

Eine weitere Neuerung ist, dass den Kommunen nunmehr die Möglichkeit eröffnet wird, bei allen in Frage kommenden Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Hierfür sollen die im EEG enthaltenen finanziellen Beteiligungen der Kommunen an den gesamtwirtschfatlichen Erträgen mit naturschutzfachlichen Anforderungen verknüpft werden. Zukünftig können die Gemeinden den Anlagenbetreibern also vorgeben, welche naturschutzfachlichen Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder ungeförderten Freiflächen-PVA einzuhalten sind. Was dies im Einzelfall für den Projektentwickler bedeuten kann, erfahren Sie in unserem Webinar am 08.03.2022 (Anmeldung hier).

Auch hier: Beschleunigung der Planung

Wie bereits aus dem Bereich der Windenergie bekannt, soll auch mit Blick auf den Ausbau der Freiflächen-PVA die Planung beschleunigt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung der Unterstützung der Angebotsplanung. Ziel soll es dabei sein, eine zügige Abwägung öffentlicher Belange und eine sinnvolle, mit dem Netzausbau abgestimmte Verteilung und Konzentration auf der regionalen Ebene voranzubringen um so eine bessere Abstimmung der erforderlichen gemeindlichen Planunsgschritte zu erreichen.


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