Die Einigungen wurden möglich, weil das OVG Greifswald verdeutlicht hat, dass die Untätigkeit in den Verfahren nicht begründet war. Die Behörde behielt sich vor, die Vergleiche zu widerrufen. Es seien weitere Entscheidungsträger einzubeziehen. Wird widerrufen, erlässt das Gericht Urteile und bescheinigt, dass die Verzögerungen der Genehmigungen rechtswidrig waren. In den drei am 5. September 2023 verhandelten Gerichtsverfahren ging es um die fertig geplanten aber seit 2018 beziehungsweise 2019 nicht genehmigten Windparks Herzberg-Granzin I und II sowie Passow. Sie sollen in Mecklenburg-Vorpommern errichtet werden und könnten zusammen rund 85.000 Haushalte mit Strom versorgen. Geplant wurden sie von UKA und den Kooperationspartnern KWE New Energy und WEMAG beziehungsweise EEM.

Gabriele Necke, Leiterin der Genehmigungsabteilung bei UKA Nord, sagt:

„Bei UKA und unseren Kooperationspartnern sind wir erleichtert, dass wir jetzt zumindest die Aussicht auf eine baldige Genehmigung unserer Windparks haben. Das macht die vier Jahre, die wir auf den Bescheid der Behörde gewartet haben, nicht wett. Aber das geht in die richtige Richtung. Wir wollen uns jetzt mit den Verantwortlichen in der Politik darüber austauschen, wie wir den massiven Genehmigungsstau in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam lösen können.“

Die drei verhandelten Untätigkeitsklagen sind Teil von insgesamt zwölf, die UKA, teilweise mit Kooperationspartnern zusammen, bis zum Sommer 2023 beim OVG Greifswald eingereicht hat. In Mecklenburg-Vorpommern dauern Windpark-Genehmigungen laut Fachagentur Wind an Land mit 32,8 Monaten bundesweit mit am längsten. Laut Gesetz müssten Behörden in der Regel nach maximal sieben Monaten über Windpark-Anträge entscheiden.

 

Quelle: UKA