Mit der aktuellen Energiestrategie 2030 setzt Brandenburg auf 10,5 GW Windenergiekapazitäten bis 2030. Im Rahmen der in Erarbeitung befindliche ES 2040 werden die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien nochmal deutlich angehoben.

Mit dem Windenergieanlagenabgabegesetz hat das Bundesland eine verpflichtende jährliche Zahlung der Investoren an die Anrainerkommunen auf den Weg gebracht – eine Akzeptanzmaßnahme, welche für den weiteren Windkraftausbau bundesweit maßgeblich ist.

In Sachen Akzeptanz wurde in Brandenburg auch die Beratungsstelle für Erneuerbare Energien bei der Brandenburger Energieagentur eingerichtet. Die Energieagentur berät Unternehmen und Kommunen zu allen Fragen der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Die Energieagentur kooperiert mit dem Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende, welches Konfliktfälle vor Ort betreut und versucht durch eine neutrale Moderation, dass sich die Konfliktparteien aufeinander zu bewegen und einen tragfähigen Kompromiss finden. 

Das Partnerland will sich in Halle 1 auf einem 470 m² großen Gemeinschaftsstand mit über 30 Unternehmen, Verbänden und Förderungsgesellschaften präsentieren.

Besuchen Sie den Brandenburger Gemeinschaftsstand der IHK Cottbus in Halle 2.