„Wir erleben gerade, dass viele Hersteller aufgrund der angespannten Situation in der Ukraine und den aktuell vorherrschenden Materialengpässen keine Liefertermine mehr vertraglich garantieren können“, schildert Christian Arnold, Vorstand des Projektentwicklers juwi, die aktuelle Marktlage im Wind- wie im PV-Bereich. „Damit steht ganz klar die Gefahr im Raum, dass Projekte nicht realisiert werden, weil bereits erteilte Zuschläge verfallen, oder sich Projekte massiv verteuern. Beides kann nicht im Sinne der Energiewende sein. Leider thematisieren weder der Bundesrat in seiner Stellungnahme noch die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dieses wichtige Anliegen.“

Zudem tragen Projektentwickler ein überproportionales Risiko. Denn um die fristgerechte Inbetriebnahme einhalten zu können und Pönale zu umgehen, müssten sie unter den aktuellen Lieferbedingungen eigentlich schon vor der Bezuschlagung durch die Bundesnetzagentur die Finanzierung sicherstellen und die Komponentenbestellung auslösen. „Für einen Großteil der Marktteilnehmer ist das aber erst nach dem Zuschlag und gesicherter Einspeisevergütung finanziell darstellbar. Das bisherige Nebeneinander von finanzstarken und kleineren Marktakteuren droht so unter die Räder zu kommen“, befürchtet Arnold.

Gerade bei netztechnischen Komponenten liegt die Lieferzeit aktuell bei ca. 24 Monaten, Tendenz weiter steigend. Die Pönalisierung findet allerdings bereits früher statt, im Solarfreiflächen-Bereich nach 18 Monaten, für Windenergie-Projekte an Land bereits nach 24 Monaten.

„Eine pauschale Verlängerung der Realisierungszeiten um 12 Monate stellt aus unserer Sicht eine schnelle und sachgerechte Lösung dar“, sagt Arnold. „Denn trotz verlängerter Realisierungszeit wird jeder Projektentwickler aus Gründen der Liquidität und der Gewinnerzielungsabsicht weiterhin seine Projekte schnellstmöglich fertigstellen wollen und die Inbetriebnahme vorantreiben. Eine pauschale Verlängerung gäbe ihm aber die Sicherheit, eine fristgerechte Realisierung auch tatsächlich umsetzen zu können.“

Voraussichtlich am 23./24. Juni wird der Bundestag über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2./3. Lesung abstimmen. Bis dahin sollte es im parlamentarischen Verfahren noch zu einer pauschalen Verlängerung der EEG-Fristen kommen, um den dringend notwendigen Zubau regenerativer Erzeugungskapazitäten nicht auszubremsen.