Die FGW TR 10 definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standorterträge und der Standortgüte von Windenergieanlagen (WEA) auf der Grundlage der Betriebsdaten. Die Überprüfung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen. Die Grundlage für die Berechnung der Standortgüte sind die Betriebszustände bzw. Status Codes einer WEA. Die FGW TR 10 definiert fünf Kategorien, denen die Status Codes zugeordnet werden müssen.

Die Zuordnung der Status Codes hat erheblichen Einfluss auf die Vergütung einer jeden WEA nach EEG 2017 und EEG 2021. Aus diesem Grund ist nach FGW TR 10 die Überprüfung der Status-Code-Listen eines Herstellers durch eine berechtigte Person erforderlich. Die FGW hat zur Unterstützung der Prüfung und Zulassung von berechtigten Personen den FGW-Beirat EEG-Kategorisierung eingerichtet. Dieser Beirat hat am 20. Mai 2021 die ersten beiden Anträge positiv beschieden. Damit sind Henri Avila (rechts) und Roman Friedl von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH berechtigt, die Zuordnungslisten der Status Codes einer Windenergieanlage zu validieren und ein Zertifikat auszustellen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die ersten beiden Zulassungen durch die FGW erhalten haben“, sagt Henri Avila. „Damit haben wir den Vorteil, dass wir Betreiber bei der Erfüllung der EEG-Vorgaben noch besser unterstützen können“, ergänzt Roman Friedl. Die beiden TÜV SÜD-Experten sind davon überzeugt, dass die erfolgreiche Zulassung als berechtigte Personen die umfangreichen Erfahrungen des Unternehmens im Bereich der Windenergie und der umfassenden Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter in diesem Bereich widerspiegelt.

Weitere Informationen und die Liste der berechtigten Personen hat die FGW auf ihrer Internetseite veröffentlicht: https://www.wind-fgw.de/themen/zulassungsverfahren-pruefung-der-eeg-kategorisierung-tr10/.