Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 ist die Standortgüte nach fünf, zehn und 15 Jahren Betriebsdauer einer Windenergieanlage (WEA) auf Basis von Betriebsdaten zu überprüfen. Die TR 10 definiert entsprechende technische Verfahren zur Ermittlung der Standortgüte unter Berücksichtigung von entgangenen Erträgen für Zeiträume, in denen die Anlage technisch nicht verfügbar war.
„Auf Betreiber von Windparks, die 2017 in Betrieb gegangen sind, kommt die erste Überprüfung noch in 2022 zu“, sagt Martin Strack, Leiter Standort- und Ertragsbewertung bei der Deutschen WindGuard Consulting. Für diese Aufgabe hat sich das Unternehmen mit der Akkreditierung bestens aufgestellt. Nach TR 10 ist neben der Akkreditierung auch die erfolgreiche Teilnahme an den von der FGW durchgeführten Ringversuchen notwendig, die die Deutsche WindGuard bereits im Vorfeld absolviert hatte.
Martin Strack bringt seine umfangreiche Expertise in der Entwicklung von Methoden zur Betriebsdatenauswertung seit vielen Jahren in die Arbeit der FGW ein. So wirkte er maßgeblich bei der Entwicklung der TR 10 mit und leitet im zugehörigen FGW-Fachausschuss den Arbeitskreis „Methodik und Validierung“ sowie die Arbeitsgruppe „Ringversuch“.
„Zusätzlich können wir auf einen reichen Erfahrungsschatz aus der technischen Betriebsführung sowie der Auswertung von Betriebsdaten zurückgreifen, den die Deutsche WindGuard in mehr als 20 Jahren gewonnen hat“, ergänzt Martin Strack.
Bereits 2021 hatte Martin Strack vom FGW-Beirat „EEG-Kategorisierung“ die Zulassung erhalten, die Zuordnung der Statuscodes von WEA zu den in der TR 10 festgelegten fünf Verfügbarkeitskategorien zu validieren und entsprechende Konformitätsbescheinigungen auszustellen. Verschiedene Anlagenhersteller hat er seitdem bereits bei der Kategorisierung der Statuscodes unterstützt.
„Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how beherrschen wir nicht nur alle Themen rund um die TR 10, sondern kennen auch die Hintergründe aus Betreiber- und Herstellersicht“, resümiert Martin Strack, „davon profitieren unsere Kunden bei der Bestimmung der Standortgüte ihres Windparks – auch und
besonders, wenn sich Unklarheiten oder Lücken in den Daten auftun.“