GEO-NET ist als erstes Gutachterbüro für die Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gemäß Technischer Richtlinie 10 akkreditiert worden (Registriernummer der Urkunde: D-PL-11132-01-00).

Für die Akkreditierung hatte GEO-NET ein eigenes Softwarepaket entwickelt und den vom Arbeitskreis Methodik und Validierung der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW) durchgeführten Ringversuch zur korrekten Anwendung der Technischen Richtlinie 10 (TR 10) am 27.07.2021 erfolgreich bestanden. Akkreditierte Gutachten zur Standortgütebestimmung nach Inbetriebnahme dürfen nur Prüflabore ausstellen, die alle bisherigen, sich jährlich wiederholenden Ringversuche bestanden haben.

Die Richtlinie regelt die Bestimmung der Standortgüte nach 5, 10 und 15 Jahren nach der Inbetriebnahme, wie sie mit dem EEG 2017 eingeführt wurde. Das hauseigene Berechnungstool ermöglicht es uns, schneller auf neue Anforderungen der TR10 zu reagieren, WEA-Betriebsdaten effizient aufzubereiten und die relevanten Ertragsverluste aus genehmigungsrechtlichen Gründen, Nicht-Verfügbarkeiten, Einschränkungen durch Einspeisemanagement oder durch optimierte Vermarktung zu bestimmen. Für einen fortlaufenden Anspruch auf Vergütung müssen Anlagenbetreiber, deren WEA nach EEG 2017 gefördert werden, nach Ablauf der ersten 5, 10 oder 15 Betriebsjahre den Nachweis der Standortgüte nach Inbetriebnahme innerhalb einer Frist von 4 Monaten beim Netzbetreiber einreichen. Weicht die so ermittelte Standortgüte nach Inbetriebnahme um mehr als 2 % von der eingereichten Standortgüte vor Inbetriebnahme ab, werden Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Deshalb macht es aus der Sicht von GEO-NET Sinn, die Überprüfung bereits deutlich vor Vollendung des 5. Betriebsjahres durchzuführen, um gegebenenfalls frühzeitig Rückstellungen zu bilden.