Sehr geehrter Herr Altmaier,
die Windenergie an Land ist ein zentraler Eckpfeiler der Energiewende. Mit einer installierten Leistung von über 52 Gigawatt spielt sie eine tragende Rolle in der Energieversorgung Deutschlands. Ohne die Windenergie sind weder das 65 Prozent-Ziel der Bundesregierung noch die europäischen Klimaziele zu erreichen. Auch vor dem Hintergrund des steigenden Strombedarfs durch die notwendige Elektrifizierung für die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Wärmesektors ist die Windenergie unverzichtbar.
Aus industriepolitischer Sicht ist die Windenergiebranche als eine der Schlüsselindustrien der Energieversorgung für das 21. Jahrhundert von hoher Relevanz. Tausende moderne Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der Windenergie ab.
Mit großer Sorge sehe ich daher den starken Einbruch der Ausbauzahlen von Windenergieanlagen an Land auf das Niveau von vor 20 Jahren. Dieser Umstand bedroht nicht nur die klima- und energiepolitischen Ziele, sondern auch die Arbeitsplätze in der Windenergiebranche in Sachsen-Anhalt. Allein am Standort Magdeburg wird Sachsen-Anhalt über 1.500 direkte Industriearbeitsplätze kurzfristig verlieren. Dies sind mehr Beschäftigte als in der Braunkohlenindustrie Sachsen-Anhalts.
Einer der Gründe für die niedrigen Ausbauzahlen der Windenergie an Land ist die mangelnde Akzeptanz der Windkraftnutzung in vielen Kommunen. Größere Mindestabstände führen nicht zwangsläufig zu mehr Akzeptanz, da sie keine substantielle Veränderung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort schaffen. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Energiewende kann nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen an diesem Projekt teilhaben und von Zuschauern der Energiewende zu Beteiligten werden. Es muss daher politisches Ziel sein, mehr von der Wertschöpfung aus der Windenergienutzung in den betroffenen Kommunen zu halten.
Gerade an Standorten in Sachsen-Anhalt müssen wir feststellen, dass die einschlägigen steuergesetzlichen Regelungen zur Beteiligung der betroffenen Kommunen kaum greifen.
Die wenigen Angebote zur finanziellen Beteiligung, zum Beispiel über Bürgerbeteiligungsmodelle an Windparks können aufgrund der Einkommenssituation in Sachsen-Anhalt nur von wenigen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Aber auch in anderen Bundesländern mit durchschnittlich höheren Einkommen partizipieren durch Bürgerbeteiligung nicht alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, was die Akzeptanz bei den Nichtprofiteuren sogar weiter reduzieren kann.
Um neben der Steigerung des Ausbaus der Windkraft auch das anstehende Repowering von über 1.300 Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt in den nächsten fünf Jahren positiv zu begleiten, müssen wir schnell zu einer effektiven Regelung kommen. Daher möchte ich die Aufforderung des Vermittlungsausschusses zum Klimapaket bekräftigen, alsbald einen Vorschlag zur Umsetzung kommunaler Teilhabe vorzulegen.
Das Konzept der Außenbereichsabgabe betrachte ich als einen geeigneten Ansatz für eine bundeseinheitliche Regelung. Die Außenbereichsabgabe stellt ein zielgerichtetes und praktikables Instrument zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen dar. Sie bietet den Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit, an der Wertschöpfung durch Windenergieanlagen zu partizipieren, in dem der Anlagenbetreiber einen Teil der Erträge aus der Windenergie an die jeweilige Standortkommune entrichtet.
In der konkreten Ausgestaltung der Abgabe sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden.
Als Standortkommunen, die von der Außenbereichsabgabe profitieren können, sollten alle Kommunen im Umkreis von fünf Kilometern um die betreffenden Windenergieanlagen betrachtet und geeignet beteiligt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass auch in Nachbarkommunen Bürgerinnen und Bürgern im direkten Umfeld von den Windenergieanlagen betroffen sind und dennoch von der Wertschöpfung profitieren können.
Die Höhe der Außenbereichsabgabe sollte sich zum einen an der raumbedeutsamen Wirkung der Anlagen bemessen, indem primär die Anlagenhöhe als Bemessungsmaßstab angelegt wird. Zudem sollte die Anzahl der Windenergieanlagen in einem Windpark und die jährlichen Umsatzerlöse der Windenergieanlagen berücksichtigt werden.
Zum Beispiel könnte die Berechnung der jährlichen Abgabe anhand von den genannten drei Größen erfolgen, die mit einer entsprechenden Gewichtung aufsummiert werden. Die Anlagenhöhe könnte mit einer 50 Prozent-Gewichtung und einem Faktor von 100 Euro pro Höhenmeter der Anlage bei der Abgabenhöhe berücksichtigt werden. Die Anzahl der Windenergieanlagen in einem Windpark könnte mit einer 25 Prozent-Gewichtung und einem Faktor von 1.000 Euro pro einzelner Anlage in die Berechnung eingehen. Zwei Prozent des Jahresumsatzes der Windenergieanlage bzw. des Windparks könnten mit einer 25 Prozent-Gewichtung in die Berechnung der Abgabe eingehen.
Die Abgabenbeitreibung sollte bei den Netzbetreibern angesiedelt werden. Diese verfügen über die vorgenannten Daten zur Abgabenbeitreibung und -weiterleitung von den Anlagenbetreibern an die betroffenen Standortkommunen.
Der Vorteil für die Standortkommunen liegt in einer längerfristig planbaren Einnahme, die zweckmäßigerweise für die Realisierung akzeptanzsteigernder Maßnahmen vor Ort genutzt werden sollte. Derartige Maßnahmen könnten beispielsweise die Verbesserung der Lebensqualität, die Aufwertung des Ortsbildes, die Förderung sozialer Angebote und kultureller Einrichtungen oder Bürgerdialoge zur Energiewende umfassen. Von Vorteil ist außerdem, dass die Außenbereichsabgabe unabhängig von der EEG-Förderung realisiert werden kann und somit auch Windenergieanlagen mit alternativen Finanzierungsmodellen einbezogen werden können.
So können betroffene Kommunen an möglichst vielen Standorten von der Außenbereichsabgabe profitieren. Perspektivisch kann und sollte eine Erweiterung auch auf andere Erneuerbaren-Energien-Technologien in Betracht gezogen werden.
Das Konzept der Außenbereichsabgabe kann aufgrund der fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder allerdings nicht auf Landesebene umgesetzt werden. Daher kann Sachsen-Anhalt hier nicht selbst aktiv werden. Stattdessen wäre der Ansatz der Außenbereichsabgabe eine zielorientierte Option, wo die Bundesebene gesetzgeberisch tätig werden sollte. Allein auch um einen Wildwuchs an Kommunalbeteiligungsmodellen auf Länderebene zu verhindern.
Ich bitte Sie um Prüfung meines Vorschlags und um eine rasche Umsetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Claudia Dalbert