„Die lange anhaltende Diskussion um die konkrete Ausgestaltung der Strompreisbremse und der zu ihrer Finanzierung nötigen Abschöpfung von Erlösen bei den Energieerzeugern hat zu viel Unsicherheit in der Branche geführt. Mit dem heutigen Tag gibt es nun Klarheit und gesetzliche Regelung, wenngleich juristische Unsicherheiten weiterbestehen. Trotzdem gilt es nun, die Zukunft in den Blick zu nehmen und alles zu tun, um 2023 ein erstes deutliches Plus beim Zubau zu erreichen.“

Für das kommende Jahr sieht das EEG ein Rekord-Ausschreibungsvolumen von 12,84 Gigawatt Windenergie an Land vor, in den Folgejahren sollen jeweils 10 Gigawatt in die Ausschreibung gehen. Ein wichtiger Schub für die Windenergie – wenn es denn gelingt, das Volumen zu füllen. Die beiden letzten Auszeichnungen des Jahres 2022 waren deutlich unterzeichnet. Um eine Unterzeichnung des Nachholtermins zum 1. Dezember zu begrenzen, hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) das ursprünglich für diesen Termin vorgesehene Ausschreibungsvolumen halbiert.

„Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit erhalten, die Höchstwerte in den Ausschreibungsrunden um bis zu 25 Prozent anzupassen. Dies wird eines der Schlüsselinstrumente für den Start in das kommende Jahr werden. Die BNetzA sollte schnellstmöglich davon Gebrauch machen, um eine rege Beteiligung bei den kommenden Ausschreibungsrunden zu sichern. Um das Volumen für 2023 zu füllen, muss dem Grund nach jede genehmigte Anlage auch bezuschlagt werden. Damit, und mit konsequentem Repowering, können wir die sehr ambitionierten Zubauziele verwirklichen. Die Windbranche steht bereit“, so Albers.