Danach müssen seit dem 01.01.2022 zunächst alle neu errichteten Nicht-Wohngebäude (z.B. Dächer einer gewerblich genutzten Halle) mit eine PV-Anlage ausgerüstet werden. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für die Anlage neuer Parkplätze mit einer Größe von mindestens 35 Stellplätzen. Im Laufe des Jahres (Stichtag: 1. Mai) weitet sich diese Pflicht auch auf neu zu errichtende Wohngebäude aus.

Hintergrund dieser nunmehr geltenden PV-Pflicht ist das ambitionierte Ziel der Landesregierung bis in das Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Aus dem vorstehenden wird schon deutlich, dass der Landesgesetzgeber die Verpflichtung stufenweise vorsieht. Nach den Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen folgen dann im Jahr 2023 die Bestandsgebäude. Wer dann also beispielsweise eine Dachsanierung vornehmen muss, der unterfällt ab Januar 2023 der Pflicht.

Die zuständige Ministerin Walker macht mit Blick auf die PV-Pflicht deutlich: „Baden-Württemberg ist Sonnenland. Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ (vergleiche Studie Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg 2020 hier)

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