„Mit der neuen Regelung wird es nach Auffassung der allermeisten Sachverständigen deutlich weniger statt mehr Rechtssicherheit für die Kommunen geben“, lautet das Fazit von Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW und geladener Sachverständiger, nach der rund vierstündigen Sitzung des Bauausschusses. Und nicht nur das: „Es ist auch klar geworden, dass sich die Ziele der Landesregierung beim Windkraftausbau so nicht erreichen lassen.“

Dass der von der Landesregierung geplante Mindestabstand von mindestens 1.000 Metern auch beim Austausch älterer gegen leistungsstärkere Windenergieanlagen (das sog. Repowering) gelten soll, hätte beispielsweise für die Gemeinde Ense im Kreis Soest fatale Auswirkungen: „Von den heute rund 40 Windenergieanlagen auf unserem Gemeindegebiet wäre nur noch der Betrieb von drei Anlagen möglich“, betonte CDU-Bürgermeister Rainer Busemann bei der Anhörung. Dank der Windenergie sowie einiger Biogas- und Photovoltaikanlagen erzeugt Ense heute 30 Prozent mehr Strom als die gesamte Gemeinde inklusive ihrer Industriebetriebe selbst verbraucht: „Das wäre mit dem neuen Abstandsgesetz nicht mehr möglich ein.“

Dieses geplante Gesetz wird nach Auffassung des Deutschen Städtetags zu einer Art Zwei-Klassen-Planung bei den Kommunen führen, da. die Planung von neuen Windparks erschwert werden, sofern keine Windkonzentrationszone rechtskräftig vorhanden ist. Diese Auffassung teilen auch die geladenen Energieverbände wie der BDEW oder VKU, denn jede weitere Regelung wie das neue Abstandsgesetz ist „ein zusätzliches Hindernis“ auf dem Weg zu mehr Windenergie in Nordrhein-Westfalen.

Nach dem jüngsten Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müsse Nordrhein-Westfalen auf jeden Fall mehr Windenergie errichten, betonte Dr. Thomas Griese vom LEE NRW: „Um die Ziele des neuen Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung zu erreichen, braucht NRW bis 2030 kurzfristig nicht nur 10.500 MW, wie es der Landesregierung vorschwebt, sondern mindestens 15.000 MW.“ Aber selbst das zu geringe Ziel der Landesregierung sei ohne ein umfassendes Repowering nicht möglich. „Deshalb macht es Sinn, bei Repowering-Projekten komplett auf die geplanten Abstandsregelungen zu verzichten“, betonte Griese vor dem Bauausschuss.

Sollte die CDU/FDP-Landesregierung das geplante Abstandsgesetz nicht ändert, rechnet der LEE NRW mit einem deutliche Rückbau bei der installierten Windkraftleistung. Bei den vorgesehenen Restriktionen können nach Branchenberechnungen nicht einmal zehn Prozent der betroffenen Windenergieanlagenerneuert werden. „Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2017 für den weiteren Windkraftausbau auf das Repowering gesetzt, wovon sie nun anscheinend nichts mehr wissen will“, resümierte Griese.