In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Sommer 2022 hat der Bundesgesetzgeber erste Schritte in Richtung einer bundeseinheitlichen Regelung des sogenannten Tötungs- und Verletzungsgebots unternommen. Um das Risiko für als kollisionsgefährdet geltende Brutvogelarten sachgerechter zu ermitteln, sollten zudem zwei Methoden, die Probabilistik und die HPA entwickelt werden. 

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek:

„Bei der HPA sehen wir eklatante Schwächen. Die Methode berücksichtigt nur einzelne oder wenige Faktoren, die einen Einfluss auf das Kollisionsrisiko haben. Sie stellt dabei auf nicht plausible Gefahreneinschätzungen ab und ist in ihrer Ausgestaltung zu unpräzise, um in der Praxis Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Das BNatSchG macht die Vorgabe, dass kein Tier der besonders geschützten Arten getötet oder verletzt werden darf. Unter dieser Prämisse wären in Deutschland jedoch viele Infrastrukturprojekte gar nicht oder nur noch im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung möglich. Daher wurde der Begriff der Signifikanz eingeführt. Das heißt stark vereinfacht, es darf nicht gebaut werden, wenn das Tötungs- und Verletzungsrisiko signifikant erhöht ist. Ein Schwellenwert, ab wann das Risiko als signifikant erhöht gilt, ist für die Probabilistik im politischen Prozess zu setzen. Der Schwellenwert muss dabei so definiert werden, wie es dem Wissensstand um die Gefahrenlage entspricht, denn

„Die Probabilistik kann das Kollisionsrisiko sehr präzise berechnen. Sie ist nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand das angemessenste Instrument zur Bewertung des Risikos, das auch den konkreten Vorgaben aus dem BNatSchG und der Rechtsprechung gerecht wird”,

so Heidebroek.

Maßgeblich müssen bei der Festlegung die Auswirkungen des Schwellenwerts auf die Population einer Art unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben zum Artenschutz auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Beschlüsse zur Energiewende sein. Dabei muss der Bedeutung der Windenergie im Sinne des EEG und der Tatsache, dass Windenergie als Infrastrukturmaßnahme dem Klimaschutz dient, Rechnung getragen werden.

Bärbel Heidebroek:

„Die Bundesregierung hat selbst in einem erst kürzlich publizierten Bericht die wissenschaftliche Qualität der Probabilistik festgestellt. Sie muss daher zumindest für diejenigen Arten, zu denen bereits ausreichende Daten vorliegen, schnellstmöglich in der Genehmigungspraxis verfügbar gemacht werden. Dafür muss der Gesetzgeber dieses Instrument nun möglichst zeitnah im Gesetzestext verankern.”

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

 


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