Für eine erfolgreiche Energiewende und das Erreichen der Klimaziele muss die Windkraft an Land möglichst rasch und konsequent ausgebaut werden. Das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes verpflichtet Niedersachsen, 2,2 Prozent seiner Landesfläche planerisch für Windenergie auszuweisen. Die Niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Windenergiebeschleunigungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Niedersachsen muss die heute installierte Windenergie-Leistung von 12 GW auf 30 GW im Jahr 2035 ausbauen. Das sind jährlich 1,5 GW oder umgerechnet rund eine Anlage am Tag. Damit das planvoll und möglichst gerecht passiert und keine Kommune überfordert wird, sollen die Regionalplanungsträger entsprechende Flächen bis Ende 2026 ausweisen.

Die für Windenergie an Land vorgeschlagenen Flächen wurden auf Basis einer Potenzialstudie ermittelt und Anfang des Jahres vorgestellt. Nach Hinweisen aus den Landkreisen und aufgrund militärischer Belange wurden die Flächen dann in den letzten Monaten neu berechnet. Insbesondere neue Daten der Bundeswehr zu Hubschraubertiefflugstrecken, militärischen Anflugverfahren und Truppenübungsplätzen haben zu Verschiebungen geführt.

Insgesamt hat sich die Potenzialfläche im Vergleich zum Februar von 7,2 Prozent auf 6,2 Prozent der Landesfläche noch einmal verringert. Aus diesen 6,2 Prozent grundsätzlich für die Windenergie gut geeigneter Potenzialflächen sollen die Landkreise in eigener Verantwortung ausreichend Flächen als Vorranggebiete Wind sichern, um die 2,2 Prozent-Vorgabe des Bundes in Niedersachsen bis 2026 erfüllen zu können.

Gleichzeitig soll auch das Niedersächsische Raumordnungsgesetz geändert und modernisiert werden. Die Planungsträger sollen auch Teilflächenziele ausweisen können.

Niedersachsens Umwelt-, Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer:

„Wir wollen den Planungsträgern klare und verbindliche Leitlinien vorgeben. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Genehmigungsverfahren zu erleichtern und den Windenergieausbau zu beschleunigen. Diese Landesregierung hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Niedersachsen soll Windenergieland Nr. 1 bleiben.“

Die vorgeschlagene Verteilung der Flächen basiert auf Gesprächen mit den Landkreisen. Vorgeschlagen werden Mindestziele für Windflächen ohne Höhenbegrenzungen. Wie mit dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) besprochen, sollen die für Windenergie ausgewiesenen Flächen einerseits auf vier Prozent der Planungsraumfläche begrenzt werden. Für die Städte soll zudem das Ausmaß, zu dem die ermittelten Flächenpotenziale ausgeschöpft werden sollen, auf maximal 50 Prozent gekappt werden. Diese Kappung würde für die Landkreise Lüneburg, Uelzen und Rotenburg (Wümme) greifen, die dann genau vier Prozent ihrer Kreisfläche für die Windenergie ausweisen müssten.

Minister Meyer:

„Kein Landkreis und keine Stadt, die selbst Regionalplanungsträger ist, soll überfordert werden. Ich bin sehr dankbar für die Solidarität der Landkreise untereinander im Sinne einer fairen Verteilung der Flächen. Die gekappten Mengen haben wir solidarisch vor allem auf die Planungsträger verteilt, die bislang nur geringe Flächenanteile übernehmen mussten.“

Das Gesetz soll – so der vorgeschlagene Entwurf – die Anlagenbetreiber zur Zahlung einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die jeweilige Kommune verpflichten und eine zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen und Bevölkerung eröffnen. „Ermöglicht werden soll,“ so Umweltminister Meyer, „eine stärkere Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger vor Ort am Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Menschen im Ländlichen Raum sollen auch finanziell vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren.“

Mit dem vorgeschlagenen Artikelgesetz soll weiter geregelt werden, dass Kommunen grundsätzlich eine laufende Zahlung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Windkraftanlagen und Solarfreiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten. Die Einnahmen sollen in soziale, ökologische oder kulturelle Projekte der jeweiligen Gemeinde fließen mit der Verpflichtung, die Verwendung jährlich zu veröffentlichen.

Des Weiteren sollen sich die Kommunen beziehungsweise die Bürgerinnen und Bürger auch direkt an großen Windkraft- oder Solarprojekten beteiligen können. Dies kann durch eine Bürgerenergiegenossenschaft, kommunale Beteiligung oder mit einem Energiesparbrief für die Bürgerinnen und Bürger in der Nähe der Anlage erfolgen. Meyer: „Niedersachsens ländliche Räume leisten viel für die klimaneutrale Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien. Daher ist es nur fair, wenn die Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger auch finanziell direkt davon profitieren können.“

Die Verbände und Organisationen haben jetzt vier Wochen Zeit für ihre Stellungnahmen. Dann befasst sich das Kabinett erneut mit dem Gesetzentwurf und gibt ihn an den Landtag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

034-GE_Windenergieanlagen-1.pdf
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen, zur finanziellen Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien ...