Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) begrüßt, dass die Landesregierung mit der Neuauflage ihres landesweiten Energie-Förderprogramms „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ den Ausbau erneuerbarer Energien stärkt. Seit über 20 Jahren unterstützt die NRW-Landesregierung aus diesem Fördertopf private Haushalte, Kommunen und Gewerbebetriebe bei zahlreichen Maßnahmen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Neu in den Förderkatalog sind unter anderem solare Freiflächenanlagen, die Fassaden-Photovoltaik, die Parkplatz-PV oder Beratungen für die Errichtung von Kleinwindanlagen aufgenommen worden. Um mit der kommunalen Wärmewende voranzukommen, fördert das Land NRW nun auch Geothermie-Projekte, um Erdwärme aus mitteltiefen und tiefen Schichten zu gewinnen. So werden beispielsweise die notwendigen seismischen Untersuchungen mit bis zu 3,5 Millionen Euro pro Vorhaben unterstützt.

"Diese Maßnahmen sind sinnvoll und notwendig, da die Landesregierung NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas bis 2045 machen will",

kommentiert LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger den neuen Förderkatalog.

Aus Sicht des LEE NRW ist das verbesserte Progres-Programm allerdings nur die eine Seite der Medaille.

„Die besten Förderprogramme laufen ins Leere, wenn beispielsweise ausreichende Flächen für solare Freiflächenvorhaben fehlen, baurechtliche Hürden und zudem langwierige Genehmigungsverfahren die Projekte nach wie vor verzögern und teilweise auch gefährden“,

gibt Mildenberger zu bedenken. Er sieht weiter Bedarf schnellstens die größten Hürden für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien im Land aus dem Weg zu räumen:

„Wir brauchen zusätzliche Flächen und wesentlich zügigere Genehmigungsverfahren.“

Damit die avisierten Fördergelder aus dem Progres-Programm ankommen und Wirkung zeigen, müssen weitere Maßnahmen folgen:

„Dass es zusätzliche Mittel für schwimmende Solarparks gibt, ist wirklich sehr zu begrüßen“, lobt Mildenberger, „allerdings werden sich angesichts einer sehr restriktiven Bundesgesetzgebung kaum Investoren finden, in diese Zukunftstechnik zu investieren, da sich die Projekte kaum rechnen. Was wir brauchen, ist eine Bundesratsinitiative der Landesregierung, um die überzogenen Hürden für Floating-PV aus dem Weg zu räumen.“

Ein anderes Beispiel betrifft die Kleinwindtechnologie.

„Solange es den 1.000 Meter-Mindestabstand für kleinere Windenergieanlagen gibt, erübrigen sich Fördergelder für die Beratung“, kritisiert Mildenberger, „bei dieser Restriktion rechnen sich diese Anlagen nicht, die durchaus sinnvoll für die Eigenstromversorgung kleinerer Gewerbebetriebe sind.“

 


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