„Die beiden Entwürfe, die heute erstmals im Bundestag verhandelt werden, zeigen deutlich, dass die Bundesregierung die dringende Notwendigkeit zum Ausbau der Erneuerbaren Energien anerkennt und den gemeinsamen Willen hat, diesen Ausbau auch deutlich zu beschleunigen. Das ist eindeutig zu begrüßen“, kommentiert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.
„Die Entwürfe flankieren in ihrer jetzigen Form die aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche EEG-Novelle jedoch nur unzureichend. Es liegt nun an den Abgeordneten, durch Korrekturen dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ihre ursprünglich intendierte Wirkung auch entfalten können.“
Nachbesserungsbedarf sieht der BWE unter anderem bei den Bestimmungen zur Flächenkulisse im Wind-an-Land-Gesetz. Hier bleibt der Entwurf deutlich hinter den regulatorischen Möglichkeiten des Gesetzgebers zurück. Das Einziehen von Zwischenzielen bis 2026 führt laut Einschätzung des Verbandes nur zu weiteren, unnötigen Verzögerungen des Ausbaus. Zahlreiche regulatorische Detailfragen im Planungsprozess werden nicht hinreichend geklärt. Das Gesetz verfehlt somit den Anspruch, den Zubau von jährlich mindestens 10 Gigawatt Windenergieleistung zu sichern deutlich.
Im Falle des Bundesnaturschutzgesetzes kritisiert der BWE, dass der Entwurf weder der bereits 2018 vom Bundesverfassungsgericht geforderten Standardisierung noch der dringend benötigten Vereinfachung in den Genehmigungsverfahren Rechnung trägt. Ebenso ignoriert der Entwurf die neuen europarechtlichen Regelungsmöglichkeiten beim Artenschutz. Auch hier sind noch Nachbesserungen angezeigt.
Zu beiden Gesetzen hat der Bundesverband WindEnergie konkrete Änderungsvorschläge erarbeitet, die zu einer tatsächlichen Entfesselung des Zubaus führen würde.
„Daneben appellieren wir an die Abgeordneten, für das Repowering wie im Koalitionsvertrag angekündigt vereinfachte Verfahren zu ermöglichen. Derzeit stecken Windenergieprojekte mit einer Leistung von rund 10 Gigawatt im Genehmigungsverfahren fest. Mit gezieltem Repowering ließen sich kurz- bis mittelfristig bis zu 45 Gigawatt Leistung freisetzen. Repowering kann somit als Überbrückung fungieren, bis die neuen gesetzlichen Regelungen zur Flächenausweisung ihre Wirkung entfalten können“,
so Hermann Albers abschließend.
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