„Der Bundesverband WindEnergie spricht sich weiter für eine verpflichtende Zahlung mit klarerer Definition zum Zahlungsempfänger aus. Dabei halten wir zugleich eine prozentuale Zahlung für den besseren Weg, um unterschiedliche Standorte gerecht zu behandeln. Dass eine solche auch verfassungsrechtlich möglich ist, haben wir mit unserem Vorschlag einer gesetzlichen Regelung im EEG 2017 zur Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Effekte von WEA (RegWirG) bereits dokumentiert.
Wir halten eine freiwillige Option auch deshalb für wenig geeignet, weil sie Risiken auf Seiten der Projektierer und Gemeinden nicht klärt. Diese freiwillige Abgabe muss unseres Erachtens rechtssicher ausgestaltet werden, so dass jeglicher Compliance Verdacht von vorneherein ausgeschlossen wird. Zudem birgt die unkonkrete Bezeichnung ‚betroffenen Gemeinde‘ erhebliches Konfliktpotenzial.
Es braucht eine klare und nachvollziehbare verbindliche Vorgabe. Die Länder sollten die Option erhalten diese inhaltlich auszugestalten, um beispielsweise echte Bürgerenergie oder Beteiligungsformen wie Stromtarife zu berücksichtigen. Damit wäre dann nicht nur ein Weg für eine verfassungsgemäße Regelung gefunden, sondern auch dafür, die bisherigen Landesgesetze überflüssig werden zu lassen.“