Der FEP trifft auf Grundlage des maritimen Raumordnungsplans räumliche Festlegungen, die eine konfliktfreie Nutzung der Meeresflächen für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von Nordsee und Ostsee ermöglichen sollen. Er weist Flächen aus, die für die Erreichung der Ausbauziele der Bundesregierung von 30 GW bis 2030 zur Verfügung stehen. Der FEP stellt zudem die Synchronisierung der Inbetriebnahme von Offshore-Windparks und der erforderlichen Netzanbindung sicher.

Der 2. Entwurf enthält Änderungen und Konsultationsfragen zu technischen Aspekten der Netzanbindung und zu Entwicklungsmöglichkeiten der Wasserstoffproduktion. Mit den nun vorgelegten Festlegungen können bis 2030 statt der ursprünglich geplanten 20 Gigawatt 30 Gigawatt Leistung installiert werden. „Das BSH legt mit dem Flächenentwicklungsplan die fachplanerische Grundlage zur Erreichung des neuen Ziels und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See, die am
3. November zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), der Bundesnetzagentur, den Küstenländern und Übertragungsnetzbetreibern unterzeichnet wurde“, so BSH-Präsidentin Dr. Karin Kammann-Klippstein.

Auch für die Planfeststellungsverfahren zum Bau der Offshore-Windparks in der AWZ sowie für die Überwachung von Bau und Betrieb dieser Anlagen ist das BSH zuständig. Die vom BSH in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft entwickelten Standards verpflichten die Unternehmen unter anderem zu umweltverträglichen Bauverfahren und zur sicheren Konstruktion der Windparks. Außerdem stellt das BSH auf der Basis von Flächenvoruntersuchungen für die Ausschreibung von Flächen für die Offshore-Windenergie Daten und Informationen zur Meeresumwelt, zum Baugrund sowie zu den Wind- und ozeanographischen Verhältnissen zur Verfügung.

Das BSH unterstützt Bau, Betrieb und die Versorgung von Offshore-Windparks darüber hinaus mit Daten und Informationen, unter anderem zu Seegang und Seegangstatistiken. Bis zum 21. November 2022 besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zum 2. Entwurf. Der finale FEP soll im Januar 2023 veröffentlicht werden.

Das BSH ist die zentrale maritime Behörde Deutschlands. An den beiden Dienstsitzen in Hamburg und Rostock sowie auf 5 Schiffen arbeiten rund 1.000 Beschäftigte aus über 100 Berufen. Im Mittelpunkt der Aufgaben stehen u.a. die Förderung, Sicherheit und Überwachung der Seeschifffahrt, Forschung und Erhebung langer Datenreihen im Bereich der Ozeanographie und Meereschemie, der Wasserstandsvorhersagedienst sowie die nautische Hydrographie, im Rahmen derer amtliche Seekarten erstellt werden. Ein in letzter Zeit stetig anwachsender Bereich ist die Zuständigkeit als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Offshore-Windenergieanlagen. Als deutsche Flaggenstaatsverwaltung und Dienstleister unterstützt das BSH die maritime Wirtschaft mit Genehmigungen, Haftungsbescheinigungen, Produktprüfungen, Zulassungen und Bereitstellung von Daten.

Um die Vereinbarkeit von Schutz und Nutzung der Meere kontinuierlich zu verbessern und das Wissen über die Meere kontinuierlich zu vertiefen, arbeitet das BSH in der maritimen anwendungsorientierten Forschung und an der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Untersuchungen und Bereitstellung von Daten zu Seegangsmessungen in Offshore-Windparks und sowie der Aufbau von Schallmessnetzen in Nord- und Ostsee und die Bereitstellung von Daten und technischen Informationen zu Impulsschall im Meer sind Beispiele dafür. Auch die Entwicklung von Technologien zur Messung von Schiffsemissionen in der Luft gehört dazu. Mit dem BSH Systemlabor Navigation und Kommunikation steht eine Testumgebung für komplexe Navigations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung.

PM: BSH