Der Bundesverband WindEnergie BWE plädiert für eine Vereinheitlichung der Sonderregelungen und legt einen konkreten Vorschlag zu einer beispielhaften Ausgestaltung vor.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek:

„Die Wurzeln der Windenergie liegen in der gemeinschaftlichen Erzeugung von erneuerbaren Energien. Auch diese Tradition ist einer der Gründe dafür, dass der BWE die Beteiligungen der Anwohnerinnen und Anwohner in den Standortgemeinden stets begrüßt und empfohlen hat. In vielen Ländern ist die Beteiligung so etabliert, dass der BWE eine verpflichtende Regelung nicht für notwendig gehalten hat. Fast ein Drittel der Bundesländer hat 2023 jedoch neue, unterschiedliche Landesgesetze eingeführt oder vorgestellt. Vor dem Hintergrund dieser Dynamik halten wir eine bundesgesetzliche Regelung für zielführend. Eine gesetzliche Regelung der Beteiligung sollte dabei bundeseinheitlich ausgestaltet werden, um ein faires Wettbewerbsumfeld in den ebenfalls bundeseinheitlichen Ausschreibungen zu schaffen.”

Derzeit unterscheiden sich die einzelnen Landesgesetze teilweise deutlich. Manche Länder regeln nur eine verpflichtende Kommunalbeteiligung, andere entwerfen unterschiedliche Kombinationen aus Kommunal- und Bürgerbeteiligung. Der daraus resultierende Flickenteppich könnte zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und den Zubau der Windenergie regional erschweren. Zudem droht die paradoxe Situation, dass Projekte, welche über Ländergrenzen hinweg reichen, zu gänzlich unterschiedlichen Bedingungen realisiert werden. Weiterhin können uneinheitliche Regelungen zu aufwändigen, bürokratischen Verfahren führen, die unnötig Zeit und Kosten verursachen. Dies ergibt wenig Sinn. Der BWE schlägt vor, eine Vereinheitlichung der Länderregelungen über eine Regelung im EEG herbeizuführen. So könnte der Bund den bisherigen Rahmen, in welchem die Länder weitergehende Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung erlassen können, entsprechend fokussieren und an bestimmte Zielvorgaben knüpfen. Zentrale Punkte dabei sind:

  1. Berechtigte Bürger*innen in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte von Windenergieanlagen sollten beteiligt werden
  2. Das Angebot sollte in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge erfolgen
  3. Anlagenbetreiber und Standortgemeinde einigen sich über die Art der finanziellen Beteiligung

„Die Länder wollen die Beteiligung der Bürger*innen verpflichtet ausgestalten und sich zur Schaffung von Akzeptanz nicht ausschließlich auf die freiwillige Regelung in § 6 EEG verlassen. Dies darf jedoch nicht zu 16 unterschiedlichen Ländergesetzen führen, die den Zubau insgesamt verkomplizieren. Ein einheitlicher Rahmen schafft Transparenz, Vergleichbarkeit und Sicherheit bei Planung und Investition. Der BWE plädiert daher für die Einführung von klaren, bundeseinheitlichen Leitplanken, innerhalb derer sich die Regelungen zur Beteiligung bewegen können. Unser Gesetzesvorschlag bietet einen solchen klaren Rahmen, lässt den Ländern dabei aber auch genug Freiraum, um eigene Akzente in der Gesetzgebung zu setzen“,

erläutert Bärbel Heidebroek.

Quelle: Bundesverband WindEnergie


 

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