Eine Umsatzbeteiligung hätte die Kosten deutlich erhöht und die Wirtschaftlichkeit von Solar- und Windparks infrage gestellt. Um solche Vorgehen künftig zu verhindern, braucht es eine abschließende gesetzliche Regelung der Duldungspflicht für Grundstückseigentümer. Der BWE hatte sich bei den verkehrspolitischen Sprecher*innen der Ampel-Fraktionen dafür eingesetzt, das Thema der Leitungsverlegungen unter Bahndämmen politisch zu adressieren.

„Die Bahn zeigt Einsicht und rückt von ihrem Versuch ab, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zum eigenen finanziellen Vorteil zu nutzen. Dies begrüßen wir. Das Beispiel des Konzerns in öffentlicher Hand macht aber auch deutlich, wie dringend eine gesetzliche Regelung ist”,

so der Präsident Bundesverband WindEnergie, Hermann Albers. Das Bundesministerium für Wirtschaft- und Klimaschutz (BMWK) hat in den Entwürfen einer Wind-an-Land- sowie PV-Strategie bereits eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen eingebracht. Diese muss jetzt in die Umsetzung kommen.

„Es braucht eine schnelle Klarheit, um sich voll und ganz auf die Planung von neuen Projekten konzentrieren zu können.”

Die Deutsche Bahn will laut ersten Presseberichten nun zu ihrer früheren Praxis zurückkehren, im Zuge derer sie bei Projektierer*innen im Energiesektor für einen Gestattungsvertrag einen festen Betrag in Rechnung gestellt hat. In der Vergangenheit lag dieser in der Regel im unteren vierstelligen Bereich.

Hermann Albers:

„Die Querung von Infrastrukturen führt zu keinem Wertnachteil. Wir werden die finalen Regelungen der Bahn sehr genau prüfen. Entgelte für die Duldung solcher Maßnahmen sollte der Gesetzgeber einheitlich festlegen. Dies würde die Transformation zu einer klimaneutralen Energiewirtschaft deutlich unterstützen.”


Das könnte Sie auch interessieren: