Um den Rückstand in der Windkraft zu verkürzen und die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windrädern zu beschleunigen, ist ein Spezialsenat beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingerichtet worden.

Der sogenannte Infrastruktur-Senat soll sich aber nicht nur mit der Windkraft, sondern unter anderem auch mit Bahnvorhaben befassen können. Einen solchen Schritt hatte die Landesregierung mit einem Expertengremium zum Thema Klimaschutz beraten.

Der Senat sei ein wichtiger Beitrag der Justiz zur Verfahrensbeschleunigung bei Großprojekten, sagte Landesjustizministerin Marion Gentges: „Im europäischen Vergleich dauern deutsche Infrastruktur-Projekte länger als in anderen Ländern“, sagte sie weiter. Lange Verfahrensdauern seien allerdings bereits jetzt ein Standortnachteil im internationalen Wettbewerb. Die Gerichte allein könnten dieses Problem aber nicht lösen.

Senat nicht mehr nur Berufungsinstanz

Vor dem Verwaltungsgerichtshof landen künftig alle Auseinandersetzungen über den Bau, den Betrieb oder Änderungen von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Anders als bislang ist das Gericht nicht erst als Berufungsinstanz zuständig. Besetzt ist der neue Senat künftig normalerweise mit drei, bei Normenkontrollverfahren auch fünf Berufsrichtern.

Um den Windkraftausbau in Baden-Württemberg voranzutreiben hat die Landesregierung die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien eingerichtet. Sie arbeitet daran die Planungs- und Genehmigungsdauer für Windräder zu verkürzen. Zielvorgabe ist, die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 1.000 neuen Windkraftanlagen zu schaffen. Mit dem Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne sollen Klimaziele erreicht und die Abhängigkeit von fossilen Energien wie russischem Gas vermindert werden.