LIVE-Übertragung: Die 2. und 3. Lesung wird am Donnerstag, den 7. Juni ab 9:00 Uhr, live auf phoenix übertragen.

Den Parlamentariern liegen dazu mehrere Gesetzentwürfe (20/163020/163420/235520/235420/2592) zur Abstimmung vor, die im Anschluss der knapp 70 Minuten langen Aussprache verabschiedet werden sollen. Darüber hinaus werden Anträge der Union (20/2345) und der AfD (20/134420/35) abgestimmt. Die Abstimmungen erfolgen auf Grundlage mehrerer Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen (20/258020/258320/258420/259320/2595). Darüber hinaus werden mehrere namentliche Abstimmungen verlangt.

Gesetzentwurf zum schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien

Der Gesetzentwurf (20/1630) der Bundesregierung „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ soll die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichten. Die Stromversorgung soll daher bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, soll das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend überarbeitet werden.

Um das neue Ausbauziel für 2030 zu erreichen, sollen die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich angehoben werden. Bei der Windenergie an Land auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Bei der Solarenergie auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 215 GW Solar-Leistung in Deutschland installiert sein sollen.

Regierung will Windenergie-Ausbau auf See beschleunigen

Der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ (20/1634„) soll die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, um die Stromversorgung im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien zu bestreiten.

Um das zu erreichen, sollen die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 erheblich gesteigert werden. Wegen der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungsleitungen will die Bundesregierung rasch handeln.

Beschleunigter Ausbau von Windkraftanlagen an Land

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vorgelegt (20/2355). Die Bundesregierung hat die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Um die Ziele zu erreichen, seien flankierende Maßnahmen erforderlich, die mit diesem Gesetz getroffen werden, heißt es in dem Entwurf. Sie sollen die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land beseitigen und diesen dadurch deutlich beschleunigen.

Für den Ausbau der Windenergie an Land ist laut Entwurf dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe zu schaffen. Zur Erreichung der Ausbauziele müssen zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell ausgewiesenen Fläche. Derzeit sind nur rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich verfügbar sind lediglich 0,5 Prozent. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Das Gesamtziel von zwei Prozent der Bundesfläche soll durch einen Verteilungsschlüssel sachgerecht und transparent zwischen den Ländern verteilt und dabei die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den Ländern berücksichtigt werden. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle werde vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht.

Naturschutzgesetzesnovelle für schnelleren Windkraftausbau

Die Koalitionsfraktionen haben einen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt (20/2354), um bis spätestens 2045 in Deutschland Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bestehe eine doppelte Dringlichkeit, für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und dabei insbesondere auch der Windenergie an Land zu sorgen, heißt es im Entwurf.

Der Entwurf beinhaltet Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

  • Durch eine Ergänzung des § 26 BNatSchG wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sieht der vorliegende Entwurf weiterhin bundeseinheitliche Standards für die in diesem Zusammenhang durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung vor. Zusätzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sind vorgesehen für den Fall des Repowerings von Windenergieanlagen an Land (neuer § 45c BNatSchG).

Union fordert Turbo-Ausbau erneuerbarer Energien

Die Unions-Fraktion CDU/CSU kritisiert das sogenannte “Osterpaket„ der Bundesregierung: Zu oft mache es den Ausbau der Erneuerbaren schwerer, es verpasse das Beseitigen bürokratischer Hürden und verhindere den “dringend nötigen Turbo bei den Erneuerbaren„.

Die Erreichung der Klimaziele und eine Steigerung sicherer Energieversorgung vor Ort müssen oberste Priorität haben, fordern die Abgeordneten von CDU und CSU in einem Antrag (20/2345) mit dem Titel: “Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffen„.

AfD: Keine Begünstigung für Windkraftanlagen

Angesichts des verstärkten Ausbaus der erneuerbaren Energien dringt die AfD-Fraktion mit einem Antrag (20/1344) auf den Schutz von Umwelt und Natur. So verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbare Energien “wie jede andere Industrieanlage in Deutschland„ eingestuft und behandelt werden.

Windkraftanlagen zum Beispiel dürften “auf keinen Fall eine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten„, heißt es in der Vorlage der Fraktion.

AfD will Energiewende rückgängig machen

Die AfD-Fraktion will die Energiewende rückgängig machen. Ein dazu vorgelegter Antrag (20/35) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Abgeordneten verlangen darin, alle Zahlungen und Begünstigungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität “aus sogenannten erneuerbaren Energien„, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen.

Bereits gewährte Zahlungen und Begünstigungen für bestehende Anlagen seien “unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes„ schnellstmöglich zu beenden, heißt es in dem Antrag. 

Quelle: Deutscher Bundestag


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