• Seit 2014 Ministerpräsident des Freistaats Thüringen
  • Mitglied des Thüringer Landtags (1999 – 2005, ab 2009)
  • Mitglied des Deutschen Bundestages (2005 -2009)

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wie soll es in den nächsten Jahren mit der Windenergie in Thüringen weitergehen?

Ramelow: Ziel ist eine 100 prozentige Versorgung aus erneuerbaren Energien – bis spätestens 2040 mit einem Mix aus Solar- und Windenergie, Biomasse und Wasserkraft. Windenergie wird also an diesem Energiemix aus Erneuerbaren Energien (EE) einen wichtigen Anteil haben.

Was ist zu erwarten bei der Entwicklung des Landesentwicklungsprogramms?
Wird Wind im Wald gefördert?

Ramelow: Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) gibt es eine Mengenvorgabe (GWh/a) für Erneuerbare Energien (EE). Die Zielwerte für das Jahr 2020 werden in den derzeitigen Regionalplanentwürfen erreicht. Mit welchem Mix aus EE der Beitrag zur Energiewende geleistet wird, stellt das LEP den Planungsgemeinschaften frei. Alle zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energieträger sollen fachlich und regionalplanerisch betrachtet und grundsätzlich gleichrangig genutzt werden. Eine einseitige Ausrichtung auf Windenergie ist nicht vorgegeben. Das im Klimagesetz verankerte 1-Prozent-Flächenziel für Vorranggebiete Windenergie soll auf die Planungsregionen bezogen regionalisiert und als regionalisierte Vorgabe für die Planungsgemeinschaften ins LEP aufgenommen werden. Die Regionalpläne sind anzupassen. An der grundsätzlichen Zulassung von Windenergieanlagen im Wald wird festgehalten, andernfalls könnte das Flächenziel in Thüringen nicht erreicht werden. Mit Blick auf die verheerenden Waldschäden durch Trockenheit und Borkenkäfer sollen allerdings keine gesunden Waldflächen für Windenergienutzung in Anspruch genommen werden, sondern zunächst Kalamitätsflächen auf ihre Geeignetheit für Windenergienutzung geprüft und erschlossen werden, um den Waldbestand nicht zusätzlich zu belasten.

Wird es eine personelle Stärkung und finanzielle Ausstattung von Regionalplanungsbehörden geben?

Ramelow: Die Koalitionäre haben sich vorgenommen die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften transparenter zu gestalten und deren Zusammensetzung neu zu regeln. Soweit dies mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, muss dieser berücksichtigt werden.

Wie können die Menschen in Thüringen bei der Energiewende mitgenommen werden und wie sollte die Windbranche mit Widerständen in der Fläche umgehen?

Ramelow: Beide Fragen stehen miteinander im Zusammenhang. Die Akzeptanz wird hervorgerufen, wenn Windenergienutzung auch mit regionaler Wertschöpfung vor Ort verbunden ist, für Kommunen und für die Bürger. Modelle der Bürgerbeteiligung sind zu ermöglichen bzw. auszubauen. Die ThEGA leistet mit dem Siegel „Faire Windenergie“ dazu einen wichtigen Beitrag. Auch die Gründung von mehr Bürgerenergiegesellschaften trägt zu mehr Akzeptanz bei.

150 Anlagen fallen bald in Thüringen aus der Förderung, wovon ein Großteil nicht Repowert werden kann. Was soll mit den existierenden Anlagen geschehen?

Ramelow: Diese Thematik muss in der bevorstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) berücksichtigt werden. Laut Thüringer Koalitionsvertrag soll die Möglichkeit des Repowerings von Windenergieanlagen bei der Bestimmung der Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten stärker genutzt werden. Schließlich muss auch geprüft werden, wie aus der Förderung fallende Windenergieanlagen für regionale Energieversorgungskonzepte und neuartige Technologien und Anwendungen – wie beispielsweise für den Energiebedarf zur Wasserstofferzeugung - eingesetzt werden können.

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Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vielen Dank für das Gespräch!