Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum Ihre BImSch­Anträge so schleppend bearbeitet werden? Auf diese Frage kann es diverse Antworten geben, zum Beispiel:

1. Die personelle Unterbesetzung der Genehmigungsstellen wäre zu erwähnen, weniger bei staatlichen Behörden wie Bezirksregierungen und Landesämtern, aber häufig vorkommend auf der kommunalen Genehmigungsebene.

2. Die zügige Bearbeitung von Genehmigungsanträgen wird erschwert durch die Gepflogenheit, vor allem im gehobenen Verwaltungsdienst (Inspektorenlaufbahn) die Sachbearbeiter*innen zumindest in jüngeren Jahren regelmäßig „zur Erhöhung der Verwendungsbreite“ und damit karriererelevant umzusetzen: Vorgestern Bauamt, gestern Sozialamt, heute Immissionsschutzamt, morgen Kämmerei – Verweildauer jeweils wenige Jahre. Dies ist besonders bei kleineren Behörden (z. B. Kreisverwaltungen) zu beobachten. Mit anderen Worten, sobald sich z. B. bei der verfahrensführenden Kreisoberinspektorin sachliche und spezialrechtliche Kompetenz aufgebaut haben, steht die Versetzung, vielleicht auch eine Beförderung an.

3. Die angelieferten Kartons mit den vervielfältigten, zumeist überprall gefüllten Aktenordnern – noch ist die digitale Bauakte selten anzutreffen – sind schon im rein materiellen Umgang unhandlich. Die Antragsordner müssen einerseits zur Stellungnahme anderen externen und internen Behörden und Stellen zugeleitet werden, andererseits von der verfahrensführenden Person zumindest auf Vollständigkeit, teilweise auch auf sachliche oder rechtliche Inhalte geprüft werden.

4. In den beteiligten Fachämtern wie zum Beispiel der unteren Naturschutzoder Wasser­ oder Denkmalschutzbehörde werden die jeweiligen Teile des Antrags im Hinblick auf die Erstellung einer fachlich­rechtlichen Stellungnahme geprüft. Das bedeutet, dass jede Zeile des entsprechenden Antragteils, z. B. die FFH­Verträglichkeitsprüfung oder die Avifaunistik oder das Fledermausgutachten, gelesen werden muss. Kein Absatz darf ausgelassen werden, weil genehmigungsrelevante Inhalte an
allen Stellen zu finden sein können. Daneben ist auch zu prüfen, ob die gutachtlichen Aussagen fachlich oder rechtlich belastbar sind, ob sie Behauptungen oder Vermutungen – zutreffender oder unzutreffender Art – enthalten, die den Lauf des Antrags entscheidend prägen können.

Diese Aufzählung ließe sich weiter fortsetzen. Es drängt sich die Frage auf, ob wir als Antragsteller nicht etwas Geschäftserleichterung der Genehmigungsbehörde tun können. Ja, wir können und sollten.

Papierberge und ausgerissene Lochungen

Wenn Sie mal nicht nur Ihren eigenen Antrag vor Augen haben – da merken Sie es vermutlich nicht, weil Eigenproduktion – sondern Anträge anderer Unternehmen, werden Sie feststellen, dass es sich um relativ „schwere Kost“ handelt, was den Sachbearbeiterinnen und ­bearbeitern auf den Schreibtisch gelegt wird. Die bis zum Anschlag gefüllten Stehordner sind kaum in der Lage, die Papierberge zu bändigen. Schon das Umschlagen von einer Seite zu anderen und erst recht das Zurückblättern erweist sich als recht mühevoll. Gute Arbeitslaune wird sich bei ausgerissenen Lochungen, aber auch bei unübersichtlichen Gliederungen kaum einstellen. Aber gerade die gute Stimmung am Arbeitsplatz wird dringend benötigt, denn sie wirkt sich unmittelbar auf Tempo und wohl auch auf Ergebnis der Entscheidungsfindung aus. Und dann zu den fachlichen Inhalten: Auf der einen Seite lange, zum Teil oberlehrerhafte, vermutungsreiche Ausführungen in Sachen Ökologie (dies wäre ein Sonderthema). Auf der anderen Seite teilweise hoch differenzierte technische Darstellungen, zuweilen ausführlicher als gefordert. An dieser Stelle kommt wieder die Pflicht der Sachbearbeitungsebene ins Spiel: Alles muss gelesen und dann lückenlos verwaltungstechnisch und ­rechtlich weiterverarbeitet werden.

Botschaft muss klar werden

Aus anderen Genehmigungsbereichen sind Antragsunterlagen bekannt, die als gebundenes Buch eingereicht wurden. Man wird nicht erstaunt sein, wenn zu berichten ist, dass diese Anträge „anders“ die Verfahren durchliefen als übliche Anträge, abgeheftet in einem oder mehreren Leitzordnern.

Unsere Anträge müssen nicht nur gut gelayoutet und lesbar sein, sie sollten, nein, sie müssen zusätzlich die durchlaufende Metabotschaft an vielen Stellen enthalten: Hier handelt es sich um ein Projekt des Klimaschutzes und damit um ein auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegtes Artenschutzprojekt, das am Ende uns allen dient. Die Einbindung des technisch­rechtlichen Antrags in das große Narrativ „Klimaschutz = Naturschutz“ hilft, den Antrag in einem anderen Licht zu sehen. Die Chance wird zumindest eröffnet, dass bei der Bearbeitung des unternehmerischen Projekts (Betreiber) dieses zum Projekt der Daseinsvorsorge, der Verantwortung für Mensch und Umwelt verstanden wird.

Dieser Text wurde erstmalig im BetreiberBrief 02/2021 veröffentlicht.


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