Dazu gehören sensible Gebiete mit naturnaher Baumartenzusammensetzung, Wälder mit herausragender Waldfunktion für Erholung, Schutz und biologische Vielfalt. In den meisten Bundesländern stehen stattdessen forstwirtschaftliche Nutzflächen zur Verfügung. Sie bieten ökologisch weniger wertvolle Standorte außerhalb von Schutzgebieten. Mögliche Kahlflächen in Folge von Sturmereignissen sowie Standorte mit Vorbelastungen durch Autobahnen oder technische Elemente wie Sendemasten sind darüber hinaus prädestiniert für eine Nutzung der Windenergie. Aber auch wer Windenergieprojekte auf Forstflächen errichten möchte, braucht hierfür eine behördliche Zustimmung. 

Denn das Bundeswaldgesetz sieht vor, dass Waldflächen – zu denen Forstflächen juristisch gesehen gezählt werden – nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde in eine an-dere Nutzungsart umgewandelt und Bäume gerodet werden dürfen. Liegt eine Genehmigung vor, müssen strenge Schutzmaßnahmen vorgenommen werden. So werden Windenergieanlagen zur Vermeidung von Waldbränden mit Blitzschutzeinrichtungen, Brandschutzsystemen und Löschwasserbrunnen ausgestattet. Öldicht verschweißte Wannen in der Gondel der Windenergieanlagen fangen im Falle einer Leckage an Getriebe oder Hydraulik das austretende Öl vollständig auf. Werden Windenergieanlagen nach Ende ihrer Nutzungsdauer rückgebaut, können die ehemals versiegelten Flächen für die Renaturierung genutzt und in kurzer Zeit bepflanzt werden.


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