Erreicht eine Windenergieanlage das Ende ihrer Lebensdauer und soll sie nicht weiterbetrieben werden, muss sie abgebaut werden. Das gilt auch, wenn sie bei einem sogenannten Repowering durch eine neue, leistungsstärkere Anlage ersetzt wird. Schon im Genehmigungsverfahren wird festgeschrieben, dass eine Windenergieanlage vollständig wieder abgebaut und ihr Standort in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss. Angesichts der Tatsache, dass ab 2021 tausende Anlagen aus der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz fallen (siehe S. 16), wird das Thema Rückbau zukünftig an Relevanz gewinnen.

„Die Bedingungen für den Rückbau werden in der Regel in der Baugenehmigung erwähnt und im Pachtvertrag geklärt“, verdeutlicht der Bundesverband WindEnergie (BWE). Landesrechtlich sei geregelt, „in welcher Form die Baugenehmigungsbehörden die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellen.“ In einigen Bundesländern werde verlangt, die Kosten für den Rückbau schon vor Projektbeginn durch eine Bürgschaft abzusichern.

Zweitmarkt für Altanlagen wenig lukrativ

Für Altanlagen ist ein Zweitmarkt vorhanden. So können die Turbinen etwa ins Ausland verkauft werden und dort weiter Strom produzieren. Allerdings weisen Experten darauf hin, dass sich der Markt im Wandel befindet: Ältere mittelgroße Anlagen finden schon heute keine Käufer mehr und auch die Erlöse aus dem Anlagenverkauf sinken. Das dürfte umso mehr gelten, wenn ab 2021 womöglich vermehrt Anlagen abgebaut werden. Somit ist als Standard anzusetzen, dass die Betreiber Kosten für Rückbau und Entsorgung aufwenden müssen. 

Der Rückbau erfolgt grundsätzlich mithilfe eines Krans. Die einzelnen Anlagenkomponenten werden Stück für Stück und unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sowie von Umweltaspekten von oben nach unten demontiert, beginnend mit den Rotorblättern und der Gondel. Betontürme können mit einer Abrissbirne oder einer sogenannten Abbruchschere zerlegt werden. Auch eine Sprengung ist möglich. Dies gilt ebenso für die Fundamente. Eine weitere Möglichkeit ist, das Fundament mit einem Stemmhammer, der anstelle der Schaufel an einem Bagger befestigt wird, zu zerbröseln. So wird der Beton von der Stahlbewehrung gelöst. Metall und Beton können dann getrennt recycelt werden. Der Beton kann etwa in einer Brecheranlage auf eine bestimmte Größe zerkleinert und anschließend beispielsweise für den Bau von Wegen zu neuen Windenergieanlagen verwendet werden.

Sollen die Rotorblätter nicht weiterverkauft oder als Ersatzteil verwendet werden, werden diese am Boden in transportfähige Stücke zerkleinert und dann zur Weiterverarbeitung abtransportiert. Dabei anfallender Staub oder Schlamm – falls Wasser beim Sägen zum Einsatz kommt – wird direkt aufgefangen.

Auch andere Komponenten wie Getriebe oder Lager können überarbeitet und als gebrauchte Ersatzteile wiederverwendet werden. Gerade bei Weiterbetriebsanlagen, die möglichst günstig laufen sollen, ist der Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen sinnvoll. Alle übrigen Stoffe und Komponenten werden recycelt. Laut BWE lassen sich „80 bis 90 Prozent der Komponenten – die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) – in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen.“ Als Herausforderung beim Recycling gelten aktuell die Verbundmaterialien, aus denen die Rotorblätter hergestellt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um glasfaser- oder kohlenstofffaserverstärkte Kunststoffe. Diese seien jedoch „für die Recyclingbranche kein Neuland, da Bootsrümpfe, Flugzeugteile und andere Faserverbundteile ebenfalls entsorgt werden“, so der BWE. „Neben der thermischen Verwertung arbeitet die Branche intensiv an neuen Konzepten, um die Rohstoffwiederverwertung zu verbessern.


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