Windenergie kann zum Erhalt der Wälder beitragen

Neuste Studien wie u. a. von der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren kommen zu dem Ergebnis, dass nur noch jeder fünfte Baum in Deutschland wirklich gesund ist. Häufiger werdende Dürreperioden und Temperaturanstiege setzen den deutschen Wäldern zu. Das macht die Energiewende und den Klimaschutz umso notwendiger und die Windenergie zu einem Instrument, dass den Wald mitschützen kann. Denn: Windenergie in Forstgebieten ist keineswegs ein rücksichtsloser Eingriff in die Natur, wie manche Interessengruppen zu propagieren versuchen.

Angesichts des sich verschlechternden Zustands gilt es, die Wälder für den Klimawandel besser zu wappnen. Dazu gehört die Aufforstung kahler Flächen mit standortgerechten Baumarten sowie das Aufbrechen sowie Ersetzen forstlicher Monokulturen durch resilientere Mischwälder. Dies stellt Waldbesitzer jedoch vor große Herausforderungen. Häufig mangelt es an finanziellen Ressourcen und Personal, um Waldschäden zu beseitigen und den Umbau der Wälder voranzutreiben. Hier kann die Windenergie ein wichtiger Partner sein. Zwar sind für die Erschließung von Standorten für Windenergieanlagen kleinflächige Rodungen notwendig. Der im Zuge dessen geschaffene Flächenausgleich kann jedoch zu Umbau der Forstbestände einen Beitrag für nachhaltige Wälder leisten.

Windenergienutzung in Nutzwäldern hat viele positive Eigenschaften

Es gibt einige positive Merkmale für Nutzung von Windenergie in Wäldern. Dank der heutigen Technologie können Windpotenziale auch über Wäldern effizient genutzt werden. Zudem gibt es geringe Nutzungskonflikte auf Forstflächen. Da diese weitestgehend unbesiedelt oder siedlungsfern sind und der hohe Bewuchs sichtverschattend sowie geräuschdämpfend wirkt, bieten sie Standorte mit hohem Anwohnerschutz. Gleichzeitig bleiben die wesentlichen forstlichen Funktionen erhalten: Waldökologie, Forstwirtschaft, Erholungsfunktion und Jagdbetrieb.

Kein „Wind im Wald“, sondern „Wind im Forst“

Was umgangssprachlich als „Wind im Wald“ betitelt wird, ist mit „Windenergie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen“ deutlich besser umschrieben, denn Waldgebiete mit besonders wertvollen Laubwäldern- und Mischwäldern oder Schutzgebiete mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Mensch und Tier sind von der Windenergienutzung stets ausgeschlossen. Jedoch sollten vor allem in Bundesländern mit einem hohen Anteil an Waldgebieten und windreichen Höhenlagen forstlich genutzte Flächen bei der Prüfung zur Eignung als Windstandort berücksichtigt werden. Nicht immer bedeutet der Bau von Windenergie in forstlichen Gebieten eine Rodung von Baumflächen. Kahlschläge durch Schädlings- oder Dürrebefall oder ehemalige Militärgelände in Waldgebieten können für die Windenergie genutzt werden und so die Eingriffe in den Baumstand minimieren.

Der „Deutsche Wald“ ist ein Gegenstand vieler Mythen und wird oft verbunden mit der Vorstellung von Wildnis und unberührter Natur. Dieses Bild wird jedoch nur von einem geringen Anteil der deutschen Wälder tatsächlich erfüllt. Wälder werden seit Jahrhunderten vom Menschen genutzt und geformt. Besondere Wälder werden in der Regel unter Schutz gestellt und von einer wirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen. Es gibt dabei verschiedene Waldformen, denen unterschiedliche Schutzkategorien und Nutzungen zukommen. Ein Drittel der Fläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Etwa 23,6% der Waldflächen werden als kulturbetont oder -bestimmt und über 40% als bedingt naturnah kategorisiert.[1] Flächen, die dagegen forstwirtschaftlich genutzt werden, können für die Windenergienutzung geeignet sein. Sie kann hier eine ergänzende und nachhaltige Nutzung der Naturressourcen darstellen.

Wind im Wald in der Praxis

Ebenso wie im Offenland erfolgt die Projektplanung von Windenergieanlagen im Forstbestand nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Darüber hinaus werden waldrechtliche Belange berücksichtigt. Die Errichtung einer Windenergieanlage im Wald erfordert zusätzlich eine forstbehördliche Genehmigung nach § 9 Bundeswaldgesetz (BWaldG) in Verbindung mit dem jeweiligen Landeswaldgesetz. Die Forstbehörde wird in jedem Fall frühzeitig in den Planungs- und Genehmigungsprozess einbezogen. Sie setzt im Waldumwandlungsverfahren die erforderlichen forstrechtlichen Kompensationsmaßnahmen fest.

Regelmäßig entsteht für den Antragsteller die Verpflichtung, Ersatzaufforstungen vorzunehmen oder qualitative Aufwertungen in Waldbeständen umzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund und mit der Verantwortung klimaresistente Waldbestände aufzubauen, wird hier ein wichtiger Beitrag geleistet. So werden zunehmend forstliche Reinbestände (z. B. Kiefernforste) in Mischbestände und naturnähere Bestände umgebaut und damit ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität geleistet.

Für eine WEA nach dem heutigen technischen Standard mit Turmhöhen von durchschnittlich 170 m werden dauerhaft etwa 0,7 bis 0,9 Hektar für den Betrieb und weitere 0,2 bis 0,5 Hektar temporär für die Errichtung der Anlage in Anspruch genommen. Das Forstwegenetz ist häufig bereits sehr gut ausgebaut, so dass für die Anforderungen der Windenergie im Vergleich zum Offenland sogar weniger zusätzliche Eingriffsflächen erforderlich sind.

Forstliche Flächen werden bereits häufig für Windenergieerzeugung genutzt

Über 2.000 Windenergieanlagen stehen aktuell auf Nutzwaldflächen in Deutschland.[2] Für die Windenergienutzung zugänglich werden die forstwirtschaftlich genutzten Waldflächen aber erst durch entsprechende Ausweisungen, die strengen rechtlichen und planerischen Vorgaben folgen. Für die Genehmigung der Windenergieprojekte sind die Behörden der Länder zuständig. Aktuell ist die Nutzung von Waldstandorten für die Windenergie in acht Bundesländern zulässig: Baden-Württemberg, Bayern, Branden-burg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in Thüringen. In Nordrhein-Westfalen ist die Nutzung nur in Waldbereichen erlaubt, wenn der Bedarf nachgewiesen und außerhalb von Wäldern keine Flächen verfügbar sind.

Innerhalb der letzten 10 Jahre hat der Ausbau der Windenergie in forstlichen Gebieten stark zugenommen: 88 Prozent der heute im Wald stehenden Windenergieanlagen wurden seit 2010 errichtet. Vor allem im Süden der Bundesrepublik sowie in Mitteldeutschland ist der Trend zu „Wind im Wald“ erkennbar. In Baden-Württemberg stehen rund 45 Prozent des gesamten Anlagenparks auf Flächen in Wäldern. In Hessen sind es 37 Prozent aller dort installierten Windenergieanlagen, in Bayern und Rheinland-Pfalz jeweils ein Viertel. Mit 1.016 Megawatt war der zahlenmäßig stärkste Zuwachs an Windenergieanlagen auf Waldflächen in Deutschland im Jahr 2016. In den letzten vier Jahren machte die Windenergie auf forstlich genutzten Flächen ca. 18 Prozent des jährlichen Gesamtzubaus aus.[3]

[1] Bundeswaldagentur 2012 https://bwi.info/

[2] FA Wind (2020) Entwicklung der Windenergie im Wald, 5. Auflage, 2020 https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Windenergie_im_Wald/FA-Wind_Analyse_Wind_im_Wald_5Auflage_2020.pdf

[3] FA Wind (2020)


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