Analyse zu Hemmnissen für Windenergieprojekten: Klagen, unzeitgemäße Abstände zu Drehfunkfeuern und wachsende Ausschlussgebiete der Bundeswehr bremsen Energiewende
Die Analyse, die von der FA Wind gemeinsam mit dem BWE durchgeführt wurde, kommt zu dem Schluss, dass aktuell mehr als 300 Windenergieanlagen in Deutschland beklagt werden. Neben diesen Klageverfahren führt auch eine bedeutende Zahl von Widerspruchsverfahren zur Aussetzung von Projekten. Als mit Abstand häufigsten Klagegrund nennt die Analyse den Natur- und Artenschutz. Die Klagen richten sich dabei gegen die Genehmigungsbescheide. „Bemerkenswert ist, dass in 60 Prozent der erfassten Fälle Umwelt- und Naturschutzverbände prozessieren, dabei ist klar: Klima- und Artenschutz kann nur mit Erneuerbaren Energien gelingen. Auffällig ist die Zahl von Klagen, die erst in jüngster Zeit auf Landes- und Bundesebene anerkannte Verbände anschieben. Hier müssen sowohl das Umweltbundesamt als auch die Anerkennungsbehörden der Länder noch einmal die Kriterien für die Anerkennung als anerkannte Umweltvereinigung überprüfen“, forderte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE).
Neben der zunehmenden Zahl an Klagen, stellen unzeitgemäße Prüfbereiche rund um Drehfunkfeuer ein zweites wesentliches Planungshemmnis dar. Seit mehreren Jahren steht die blockierende Wirkung der 59 von der Deutschen Flugsicherung betriebenen Drehfunkfeuer in der Diskussion. Mindestens 1.000 Windenergieanlagen können deshalb derzeit nicht realisiert werden. Im Vergleich zur letzten Umfrage des BWE aus dem Jahr 2015 hat sich der Umfang der betroffenen Vorhaben verdoppelt. „Das Bundesverkehrsministerium muss diese Blockade der Energiewende endlich aufheben. Allein indem der Prüfradius auf internationalen Standard festgelegt wird, könnten 49 Prozent der heute blockierten Projekte umgesetzt werden. Eine Fläche in der Größe von Schleswig-Holstein würde bundesweit auf einen Schlag nutzbar. Meist sind diese betroffenen Flächen nicht durch andere Restriktionen wie Nähe zur Wohnbebauung belegt“, so Hermann Albers.
Zum Phänomen der wachsenden Zahl von durch Hubschraubertiefflugstrecken blockierter Projekte bedarf es einer dringenden Klärung durch das Bundesverteidigungsministerium. 32 Prozent der durch militärische Belange blockierten Projekte sind aus diesem Grund betroffen.
„Es zeigt sich, dass die übergroße Mehrheit der durch Drehfunkfeuer und militärische Luftfahrtbelange blockierten Projekte in bereits regionalplanerisch oder über Bauleitplanung gesicherten Gebieten liegt. Bei Flugsicherung betrifft dies 72% und bei militärischer Flugsicherung 59% der Projekte. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, weil deutlich wird, dass ausgewiesene Vorranggebiete am Ende nicht nutzbar sind.
Bund und Länder müssen mit den Betroffenen zügig Lösungen erarbeiten. Ohne diese blockierten Windenergieprojekte sind die Pariser Klimaschutzziele nur schwerlich zu halten“, erklärte Hermann Albers.