Schon im Mai 2015 schrieb Reinhard Christiansen als Vorsitzender des BWE Landesverband Schleswig-Holstein zum Thema Lichtimmission: „Wir sollten darüber nachdenken und diese Idee in die Kreisverwaltungen tragen: Die Anlagendichte mit der Rotlichtbefeuerung erhöht sich in Schleswig-Holstein. Dadurch wird die Lichtimmission in der Nacht immer mehr und es gibt kritische Stimmen. Es stehen Abschalttechniken zur Verfügung, sind aber für die Genehmigung zum Betrieb einer Windenergieanlage noch nicht erforderlich. Wir können durch Nachrüstung in den nächsten Jahren viel für die Akzeptanz erreichen.“

Damit die Befeuerung an den Windenergieanlagen nachts ausgeschaltet werden darf, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: eine Genehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) muss vorliegen, die Anerkennung durch die Luftfahrtbehörde muss erfolgt und ein zuverlässiges System für die Steuerung installiert sein.

Aufgrund von unterschiedlichen Systemen zur Steuerung der Windenergieanlagen und Änderungen in der AVV Kennzeichnung gab es lange Zeit Unsicherheiten bei den Betreibern der Windparks. Die Geschäftsführung der Windparks im nördlichen Nordfriesland, genau gesagt an der dänischen Grenze, haben sich schon frühzeitig für die Umsetzung der BNK entschlossen. Dazu gehören folgende Parks: Grenzstrom Vindtved, Bürgerwindpark Süderlügum, Bürgerwindpark Brebek und der Grenzstrom Bürgerwind, an denen insgesamt rund 1.200 Bürger beteiligt sind. Schon Ende 2017 wurden erste Verträge für die Umsetzung unterzeichnet. Diese mussten wieder gekündigt werden, da die Bereitstellung der Signale für die Nachtkennzeichnung nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt werden konnten. Anfang 2019 wurden neue Verträge mit der Firma Licht ut geschlossen; Ende 2019 wurden die Anträge auf Einsatz der BNK beim LLUR gestellt.

Die Genehmigung für die Umsetzung haben wir im Jahr 2020 erhalten. Die Anerkennung von der Luftfahrtbehörde liegt nach erfolgter Befliegung der Anlagen inzwischen auch vor. Die Umsetzung war dann doch zeitaufwändiger als gedacht. Ein komplexes Zusammenspiel von unterschiedlichen Komponenten konnte jetzt ausführlich getestet und in Betrieb genommen werden.  

Wie funktioniert das genau?     

Die von uns betreuten Windparks haben sich an das System von der Firma Licht ut angeschlossen. Es werden Signale vom im Luftraum befindlichen Objekten registriert und weitergegeben. Die von uns betreuten Windparks sind in zwei überlappende Bereiche eingeteilt. Wird eine Flugbewegung erfasst und die Berechnung ergibt, dass dieser Flug über das Gebiet der Windparks erfolgt, wird umgehend ein Signal an den Windpark übertragen. Die Befeuerung schaltet sich automatisch an.  Sobald keine Flugbewegung mehr registriert wird, wird auch dieses Signal weitergeleitet. Die Befeuerung schaltet sich automatisch wieder aus. Zur Überwachung der Funktionalität senden die Schnittstellen dauerhaft automatisch Frage- und Antwortsignale. Kommt es zu einem Abbruch der Kommunikation, schalten sich sofort alle Befeuerung an. Hierdurch ist sichergestellt, dass im Zweifelsfall die Gefahrenfeuer blinken. Zusätzlich wurden alle Anlagen mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (Batterie/Akku) ausgestattet, die die Stromversorgung der Befeuerung für mindestens 16 Stunden sicherstellt.

Die Verpflichtung zur Umsetzung der Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wurde nach mehreren Fristverlängerungen auf den 31.12.2022 gesetzt.

Wir freuen uns und sind auch ein bisschen stolz, dass wir trotz vieler Hindernisse aufgrund der Pandemie dieses Projekt erfolgreich umsetzen konnten.