Die Preise an der Strombörse sind in den vergangenen Monaten auf den höchsten Stand seit mehr als zehn Jahren gestiegen. Laut Medienberichten müssen sich viele Unternehmen in den nächsten Jahren auf erhöhte Stromkosten einstellen. Im Gegensatz zu dieser Entwicklung hat die Photovoltaik in der Vergangenheit eine nahezu beispiellose Kostensenkung erreicht. So sind mit der PV-Anlage auf dem eigenen Dach oder Werksgelände heute Strombezugspreise von deutlich unter 10 Cent je Kilowattstunde (kWh) möglich. Zugleich haben erste Landesregierungen eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten beschlossen. Zusammen mit den steigenden Strompreisen führt dies dazu, dass Geschäftsführer und Energiemanager sich verstärkt mit der Solarenergie auseinandersetzen. Dabei kann die Installation einer Solaranlage Ausgangsbasis für einen ganzheitlichen Wandel des unternehmerischen Energiekonzepts sein, der auch den Wärme- und Mobilitätssektor einschließt. Hierzu bieten Bund und Länder derzeit sehr attraktive Förderkonditionen. Gerade unter den besonderen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können so Energiekosten dauerhaft gesenkt, Unabhängigkeit von volatilen Marktpreisen geschaffen und dringend notwendige Schritte für mehr Klimaschutz umgesetzt werden.

Solare Kilowattstunde für weniger als 10 Cent vom eigenen Industriedach

Ende Juni dieses Jahres titelte es im Handelsblatt: „Strompreis-Schock – Industrie zahlt so viel wie seit einem Jahrzehnt nicht mehr“. Im Artikel wird von den höchsten Preisständen am Terminmarkt der Energiebörse EEX seit 12 Jahren berichtet. Industrieunternehmen, die sich für das nächste Jahr mit neuen Lieferverträgen eindecken müssen, wird das absehbar vor die Herausforderung erhöhter Stromkosten stellen. Als Gründe für diese Entwicklung werden im Allgemeinen gestiegene CO2-Zertifikatspreise, erhöhte Gaspreise sowie ein zu langsamer Ausbau Erneuerbarer Energien (insbesondere der Windenergie) bei gleichzeitig beschlossener Stilllegung von Atom- und Kohlekraftwerken genannt. Schon in den Jahren zuvor sind die Stromkosten für Industrie- und Gewerbekunden deutlich gestiegen. Kostete laut aktueller Strompreisanalyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Industriesektor eine Kilowattstunde Strom im Jahr 2010 noch durchschnittlich gut 12 Cent, sind es heute gut 19 Cent.

Im Gegensatz zu diesem steigenden Preistrend sind die Kosten für die Elektrizitätsgewinnung aus der Sonne in den letzten zwei Jahrzehnten massiv gesunken. Zahlte man für die installierte Solarleistung von einem Kilowatt peak (kWp) Ende der 1990er Jahre noch ca. 12.000 Euro, ist diese bei gewerblichen oder industriellen Dachanlagen heute deutlich unter 1.000 € zu haben. Große Megawatt-Freiflächen-Anlagen lassen sich bereits zu Kosten von rund 500,00 € je kWp realisieren. Zugleich haben die Anlagen noch einmal an Effizienz und Lebensdauer gewonnen. Vor diesem Hintergrund ist es nur allzu verständlich, dass das Interesse an der PV weltweit zunimmt und in den letzten Jahren auch in vielen Staaten Europas – trotz Corona-Krise – erkennbar angezogen hat. Auch in Deutschland ist in den letzten Jahren wieder ein positiver Ausbautrend erkennbar. So wurden nach knapp 3.000 Megawatt im Jahr 2018 und rund 3.900 Megawatt (2019) im Jahr 2020 immerhin wieder fast 5.000 Megawatt PV-Leistung hinzugebaut.

Unternehmen, die heute auf die Vorteile der direkten Versorgung mit PV-Strom setzen, können eine unmittelbare Senkung ihrer Stromkosten erreichen (vgl. Grafik mit Berechnungsbeispiel). Umgerechnet auf 20 Jahre sind für eine mittelgroße Gewerbeanlage mit 300 kWp Leistung (ca. 2.400 qm Dachfläche) Stromgestehungskosten von weniger als 7 Cent/kWh möglich. Zusammen mit der 40-prozentigen EEG-Eigenstromumlage von aktuell 2,6 Cent/kWh (40 % von 6,5 Cent/kWh EEG-Umlage) erreicht ein mittelständisches Unternehmen so einen Strombezugspreis aus der PV-Anlage von weniger als 10 Cent/kWh. Bei größeren Anlagen sind noch niedrigere Kosten darstellbar. Solche Preise liegen im Regelfall – die Strompreisanalyse des BDEW zeigt es – deutlich unter den heutigen Strompreisen von Gewerbe- und Industrieunternehmen. Hinzu kommt, dass eine abgeschriebene Anlage auch nach 20 Jahren noch für viele weitere Jahre kostengünstig Strom produzieren wird. So geben führende Modulhersteller dank hoher Qualitätsstandards in Produktion und Wartung heute schon 25-jährige Leistungsgarantien für ihre Module. Lebensdauern von 30 Jahren und mehr werden bei den Anlagen so zum Regelfall werden.


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Solarstrom als zentraler Baustein der Energiewende und Ausgangspunkt neuer ganzheitlicher Energielösungen für die Unternehmen

Die Unternehmen schaffen mit einer PV-Anlage aber nicht nur eine individuelle Kostenoptimierung. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, die letztlich zwingend auf den weiteren Ausbau der Solarenergie und damit die dezentrale Ausnutzung vorhandener Dach- und Werksflächen angewiesen ist. Zugleich ergeben sich aus der PV-Anlage weitere Anknüpfungspunkte zu modernen klimafreundlichen Energielösungen. Hierzu gehört beispielsweise die gleichzeitige Umstellung des Wärmekonzepts auf elektrisch betriebene Großwärmepumpen oder BHKWs, der Einbau von Stromspeichern zur netztechnischen Lastgangs- und Eigenverbrauchsoptimierung oder der Aufbau von Ladeinfrastruktur für eine zunehmende Zahl an E-Fahrzeugen – ganz gleich ob für den eigenen Fuhrpark, die Pendlerfahrzeuge der Mitarbeiter oder die Kunden. Damit können die Unternehmen die vielbeschworene Sektorenkopplung aus Strom, Wärme und Mobilität direkt am eigenen Unternehmensstandort umsetzen. Hierbei hilft, dass der Bund und auch die Bundesländer für Wärmelösungen oder z.B. auch für die Ladeinfrastruktur der E-Mobilität derzeit sehr attraktive Förderkonditionen bereitstellen. Zugleich machen die Unternehmen sich mit diesen Schritten unabhängig von künftigen Energiekostensteigerungen und CO2-Bepreisungsmechanismen. So hat die Bundesregierung mit dem Klimapaket im Herbst 2019 für die kommenden Jahre einen Mindestpreispfad für die Tonne CO2 im Wärme- und Verkehrssektor festgelegt, der in diesem Jahr bei 25 Euro startet und im Jahr 2025 bei mindestens 55 Euro liegen wird. Nach dem Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang Mai 2021 und im Rahmen des aktuellen Bundestagswahlkampfes werden von verschiedenen Parteivertretern aber heute bereits ambitioniertere Preispfade gefordert. Unternehmen, die jetzt auf eine klimafreundliche Energieversorgung setzen, können solchen Entwicklungspfaden und auch möglichen weiteren Preissteigerungen deutlich gelassener entgegenblicken.

Voraussetzungen für den Bau einer PV-Anlage auf Gewerbe- und Industrieflächen beachten
Damit die Unternehmen die Vorteile einer PV-Anlage nutzen können, müssen die sie sich aber zuvor mit technischen, rechtlichen und finanziellen Aspekten des Anlagenbaus auseinandersetzen.

Im Bereich der technischen Fragestellungen sind dabei vor allem Punkte, wie Dachflächeneignung oder technische Anbindungsmöglichkeiten an das Werks- und allgemeine Stromnetz zu klären. So ist eine wichtige Voraussetzung für den Bau von Dachanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern, dass die Dächer die zusätzlichen entstehenden Lasten aufnehmen können. Je nach Unterkonstruktion ist durch die PV-Anlage mit einer zusätzlichen Belastung von durchschnittlich 15 bis 25 Kilogramm je Quadratmeter zu rechnen. Auch mögliche Verschattungen durch Objekte im Umfeld müssen beachtet werden. Wichtig ist zudem, dass PV-Anlagen heute im Regelfall in Ost-West-Ausrichtung errichtet werden. Süddächer sind mithin also keine notwendige Bedingung mehr, um die Vorteile der Solarenergie nutzen zu können. Hinsichtlich der Anbindung an das allgemeine Stromnetz ist das Unternehmen auf die Einspeisezusage des Netzbetreibers angewiesen. Klarheit bringt hier ein Einspeiseantrag beim zuständigen Netzbetreiber, den dieser spätestens binnen 8 Wochen beantworten muss.

Bei den rechtlichen Fragestellungen sind vor allem Planungs- und Genehmigungsgrundlagen bedeutsam. Während Aufdachanlagen regelmäßig keine Planungsausweisung und Baugenehmigung erfordern, benötigen Freiflächenanlagen entsprechende planungsrechtliche Voraussetzungen und unterstehen einer Baugenehmigungspflicht. Hinsichtlich des Planungsrechts ist es aber für direkt auf dem Werksgelände geplante Freiflächenanlagen förderlich, dass diese nach geltender Rechtsprechung als „Gewerbebetriebe aller Art“ eingeordnet werden und somit auch ohne gesondertes Planänderungsverfahren in bestehenden Gewerbe- (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) und Industriegebieten (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) zulässig sind.

Neben den rechtlichen Aspekten ist bei einem PV-Projekt natürlich auch die wirtschaftliche Seite zu beachten. Hierfür müssen die Unternehmen unter den heutigen Marktbedingungen das jeweils richtige Betreibermodell wählen.

Der Klassiker – Kauf der PV-Anlage und Eigenverbrauch

Eine klassische Form, von günstigen Stromgestehungskosten der Photovoltaik zu profitieren, ist diese selbst zu erwerben und den produzierten Strom direkt selbst zu verbrauchen. Der Strom, der vom Unternehmen nicht direkt vor Ort genutzt werden kann, kann gegen einen vom EEG festgelegten Marktwert in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Da dieser festgelegte Marktwert jedoch in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist, gilt: Je mehr Strom aus der PV-Anlage vor Ort genutzt werden kann, desto lukrativer stellt sich die Anlage dar. Klarheit über die erzielbare Eigenverbrauchsquote bringt dabei ein Abgleich der PV-Ertragsprognose mit dem aktuellen Lastgang des Unternehmens. Die Stromgestehungskosten der PV-Anlage setzen sich umgerechnet aus den Kapital- und Betriebskosten zusammen, die über den Finanzierungszeitraum (im Regelfall 20 Jahre) gedeckt werden müssen. Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) bietet hier aktuell sehr attraktive Zinskonditionen zu gut 1 % an. Hinzu kommt je eigenverbrauchter Kilowattstunde noch ein 40-prozentiger Anteil der EEG-Umlage (die so genannte EEG-Eigenstromumlage) von aktuell 2,6 Cent je kWh. Die Ermäßigung auf 40 % wird aber nur dann gewährt, wenn erstens Betreiber der PV-Anlage und stromverbrauchendes Unternehmen identisch sind, zweitens der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang verbraucht wird (z.B. darf keine öffentliche Straße zwischen einer Freiflächen-PV und dem Werksgelände liegen) und drittens eine direkte Anbindung der Anlage an das Werksnetz besteht (der zum Eigenverbrauch vorgesehene Strom also nicht vorher durch ein öffentliches Netz geleitet wird).

Schonung für den Kapitalstock: „PV-Leasing“

Auch wenn zum Teil schon sehr kurze „Return-On-Invest“-Zeiträume mit der Eigeninvestition in eine PV-Anlage erreicht werden können, sind für bestimmte Unternehmen (insbesondere aktionärsgetragene Konzerne) diese teilweise noch nicht ausreichend. Hier bietet sich eine Leasingoption an, bei der das stromnutzende Unternehmen die Anlage und damit auch deren stromerzeugende Eigenschaft über 15 bis 20 Jahre als Betreiber mietet (und ggf. nach der gesamten Mietdauer dann für einen geringen Restwert übernimmt). Auch wenn das Leasingmodell einige vertragliche Schritte mehr erforderlich macht (Flächenpachtvertrag, Mietvertrag …), schont es die Liquidität des Unternehmens und hält es flexibel. Trotzdem kann das Unternehmen direkt und ohne Eigeninvestition von deutlich niedrigeren Strombezugspreisen aus der PV-Anlage profitieren. So sind im Anlagenleasing bei größeren Dachanlagen mit knapp 750 kWp (ca. 6.000 qm Dachfläche) Stromkosten von ca. 10 Cent je Kilowattstunde möglich, wobei die 40-prozentige EEG-Eigenstromumlage bereits eingerechnet ist. Allerdings müssen für die Gewährung von „nur“ 40 % EEG-Umlage dann für den Anlagenmieter auch wieder die oben benannten drei Voraussetzungen für den Eigenverbrauch erfüllt sein. Andernfalls werden 100 % EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten PV-Strom fällig.

Das Versorgermodell – Direktbelieferungsbetrag/PPA

Eine weitere Option besteht in der Direktbelieferung von Erneuerbaren-Energien-Projekten in so genannten „Power Purchase Agreements“(PPA). Hier sorgt ein zwischengeschalteter Versorger für die Belieferung von Industrie- oder Gewerbekunden mit grünem Strom aus den Anlagen, die entweder direkt auf dem Betriebsgelände („Onsite-PPA“) oder fernab installiert sein können („Offsite-PPA“). Lange Zeit waren solche Direktbelieferungsverträge vor allem in den USA oder den skandinavischen Staaten verbreitet. In Deutschland erleben diese Formen der industriellen Direktbelieferung derzeit eine Konjunktur. Das liegt einerseits an der hohen Zahl von EEG-Altanlagen, die Ende des Jahre 2020 und damit nach zwanzigjähriger Förderdauer aus dem EEG gefallen sind und nach Modellen eines wirtschaftlichen Weiterbetriebs suchen. Andererseits machen die extrem gesunkenen Kosten für neue Wind- oder Solarparks den Strom aus diesen Anlagen für Unternehmen interessant. Dabei bietet sich gerade in Objekten mit mehreren gewerblichen Mietern eine Direktbelieferung aus einer Solaranlage an, die von einem externen Investor auf dem Dach betrieben wird. Zu beachten ist allerdings: Da es sich bei den PPA-Konstellationen um keinen Eigenverbrauch mehr handelt, fällt hier die volle EEG-Umlage bei jeder gelieferten und verbrauchten Kilowattstunde an. Sofern es sich um so genannte „Offsite-PPAs“ handelt, bei denen der Strom durch das öffentliche Netz geliefert wird, sind zudem die vollen Netzentgelte fällig. Diese Kosten müssen den Stromgestehungskosten der PV-Anlage hinzugerechnet werden.

Unabhängig, für welches Modell ein Unternehmen sich letztendlich entscheidet: Die ausgereifte Technik, die wirtschaftlichen Vorteile und der Handlungsdruck der Energiewende legen es nahe, dass Unternehmen sich jetzt verstärkt mit den Nutzungschancen der Photovoltaik auseinandersetzen. Das gilt sowohl in Bestandsgebäuden, aber gerade auch für den Neubau von Unternehmensimmobilien. So haben erste Bundesländer, wie Bremen (ab 2021), Baden-Württemberg (ab 2022), Berlin oder Hamburg (ab 2023) eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten vorgesehen (in Hamburg sogar für alle Neubauten).

Am Ende sollte die Umstellung der firmeneigenen Energieversorgung aber kein graues Pflichtprogramm sein, sondern von den Unternehmen als aktiver Gestaltungsprozess begriffen werden, den man auch in der Unternehmenskommunikation positiv herausstellen kann.

Quelle: LEE NRW


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