Manche Sachen klingen genauso kompliziert, wie sie sind: Anlagenverantwortung nach TR 7 A1 und DIN VDE 0105­100 entsprechend EN 50110­1 für Windkraftanlagen. Viele Versalien, viele Zahlen und noch viel mehr zu beachten. Denn beim Thema Anlagenverantwortung können Betreiber eine ganze Menge falsch machen. Dieser Artikel macht einen der größten Fallstricke im Verantwortungsbereich der immer komplexer werdenden Windkraftanlagen deutlich und zeigt technische Lösungsmöglichkeiten zur Absicherung des Risikos sowie Minimierung der Kosten dafür auf.

Grundlage der unternehmerischen Anlagenverantwortung für die Betreiber ist die Norm DIN VDE 0105-100 für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen. Die Betreiber haben die Möglichkeit, die Verantwortung als Anlagenbetreiber schriftlich an einen Dritten abzugeben. Das ist in den meisten Fällen der beauftragte Betriebsführer. Ohne schriftliche Delegation bleibt der Betreiber auch Anlagenbetreiber.

Die Aufgaben des Anlagenbetreibers sind vielfältig und umfassen u. a.:

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Organisation der Schnittstellen, zum Beispiel durch Benennung eines Koordinators als Ansprechstelle für gleichzeitig durchzuführende Arbeiten
  • Organisation und Dokumentation der Anlagenverantwortung
  • Auswahl von ausreichend qualifizierten Mitarbeitern für Arbeiten in der Anlage
  • Organisation von Wartungs­, Inspektions­ und Instandsetzungsarbeiten
  • Festlegung von Prüffristen
  • Festlegung von Zugangsregeln
  • Stichprobenartige Kontrolle der festgelegten Maßnahmen

Ergänzt wird die zu Grunde liegende DIN VDE 0105-100 von der Techni-schen Richtlinie (TR) 7 A1. Diese macht explizit deutlich: „Bei der Delegation von Aufgaben und Pflichten muss der Betreiber stets beachten, dass er zwar die Aufgaben, aber nicht die Verantwortung für den Betrieb delegieren kann. Eine vollständige Delegation und Befreiung von der Verantwortung und damit auch der Haftung gibt es nicht…“1. Betreiber von Windkraftan-lagen sollten also ein großes Interesse daran haben, dass die mit der Anla-genverantwortung einhergehenden Aufgaben auch wirklich erfüllt werden. 

Dokumentationspflicht: Wer hatte wann Zutritt?

Der Anlagenzugang ist ein wesentlicher Aspekt dieser Verantwortung. Und eider gibt es auf diesem Feld momentan die meisten Probleme. Denn der Betreiber ist dazu verpflichtet, den sicheren Zugang zu den Anlagen sowie den einzelnen Komponenten sicherzustellen. Das kann nur geschehen, wenn jederzeit zu 100 Prozent bekannt ist, wer mit welcher Qualifikation dem Arbeitsverantwortlichen vor Ort vorliegen, erfolgt häufig erst nach der Anmeldung in der Leitwarte – wenn überhaupt.

Auch hier bietet sich eine technische Lösung an. Durch eine Absicherung von sensiblen Teilbereichen in einer Windkraftanlage, wie der Mittelspannungsschaltanlage oder der Befahranlage, kann verhindert werden, dass unqualifizierte Personen darauf Zugriff haben. Statt ungesichert durch die Anlage zu laufen, nimmt die mit den Arbeiten betraute Person vor dem Tätigkeitsbeginn mit dem Anlagenverantwortlichen Kontakt auf und lässt sich die Freigabe ganz einfach über einen digitalen Code zukommen. So ist einerseits sichergestellt, dass nur Personen mit entsprechenden Qualifikationen Zugriff auf Komponenten wie Befahranlage oder Schaltschrank haben und andererseits wird dieser Zugriff automatisch protokolliert. So kann der Anlagenverantwortliche problemlos unterschiedliche Arbeiten von ver-schiedenen Personen in differierenden Anlagen gleichzeitig koordinieren. 

Dieser Text wurde erstmalig im BetreiberBrief 02/2021 veröffentlicht.


Das könnte Sie auch interessieren: