Angesicht umfassend implementierter Sicherheitsvorkehrungen – über die von Bundesministerium für Arbeit und Soziales und lokalen Behörden angeordneten COVID-19 Arbeitsschutzmaßnahmen hinaus – kann die ROBUR WIND auch in diesen Zeiten Aufträge zur Umrüstung von Gefahrenfeuern zeitnah realisieren.
Durch das Inkrafttreten der neuen AVV ist nun Rechtssicherheit gegeben. Zur Absicherung der hohen Nachfrage nach BNK-Umrüstlösungen bis zur Frist vom 30.06.2021 setzt ROBUR WIND aktuell u.a. folgende Maßnahmen um:
• Erhöhung der Lagerbestände
• Aktualisierung der Vereinbarungen mit Zulieferern bezüglich Lieferzeiten, Verfügbarkeit und Bauteilbeschaffung
• Erhöhung der Kapazitäten für die Fertigung
• Konzeption und Durchführung von Schulungen zur BNK-Umrüstung für externe Dienstleister und Kunden
Schon jetzt hat ROBUR WIND Schnittstellen zu vielen existierenden BNK-Systemen in Gefahrenfeuer-Steuerungen implementiert – die zu neuen Anbietern werden derzeit getestet. Ziel der Maßnahmen ist es, für alle in Deutschland zugelassen BNK-Systeme Schnittstellen anzubieten und so den Betrieb aller Anlagen nach dem 30.06.2021 hinsichtlich der neuen AVV-Vorgaben sicherzustellen. Kunden haben dabei Planungssicherheit: Gefahrenfeuer können bereits heute installiert und später über die modulare Bediensoftware bzw. Softwareupdate für das angeschlossene BNK-System konfiguriert werden. ROBUR WIND-Infrarotleuchte zertifiziert
Nach der erfolgreichen Zertifizierung durch die Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken wird derzeit die Serienfertigung der Infrarotleuchte (IR) mit diversen marktrelevanten Optionen vorbereitet:
• Für ältere REETEC-/ROBUR WIND-Gefahrenfeuer als Nachrüstlösung (BNKSchnittstelle/IR-Leuchten)
• Für Systeme von Fremdanbietern als „stand alone“ IR-Leuchte, welche eine einfache Nachrüstung der IR-Feuer ermöglicht
• Komplettlösungen für Anlagen, die nicht umrüstungsfähig sind
„Auch während der COVID-19-Ausnahmesituation sichern wir unseren Kunden eine zügige BNK-Umrüstung gemäß neuer AVV zu, so dass Betreiber der circa 17.500 betroffenen Windenergieanlagen in Deutschland die festgesetzte Frist einhalten können – natürlich unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten zeitnah beauftragt werden. Darüber hinaus bieten wir ICAO A, B und C zertifizierte Hinderniskennzeichnungen und Retrofit-Lösungen für den internationalen Markt an", sagt Claus Sejersen, Head of Innovative Services ROBUR WIND GmbH.
Per Allgemeiner Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ist künftig Infrarotlicht als Zusatzbefeuerung für viele Windenergieanlagen verpflichtend. Die hierfür von der ehemaligen REETEC, jetzt ROBUR WIND, entwickelte Infrarotleuchte wurde von der zuständigen Behörde zertifiziert.