Qualitas Energy, eine globale Investment- und Managementplattform mit Fokus auf erneuerbare Energien, Energiewende und nachhaltige Infrastrukturinvestitionen, beteiligt Gemeinden am wirtschaftlichen Erfolg und zahlt für Windparks eine freiwillige Kommunalabgabe von 2 € / MWh. Diese Entscheidung folgt auf die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das erstmals die direkte Zahlung von Windpark-Betreibern an Kommunen zulässt.

Aktuell betreibt Qualitas Energy in Deutschland über 350 MW an Gesamtkapazität für Windenergie im Eigenbestand und wird damit im Jahr 2023 mehr als € 1 Mio. freiwilliger Kommunalabgabe leisten.

Nach erfolgreicher Umsetzung der Pipeline wird sich mit der Kapazität auch die jährliche Beteilung der Standortgemeinden auf € 5 Mio. erhöhen.

Borja Caruana, Geschäftsführer der Qualitas Energy Deutschland GmbH:

„Wir begrüßen die Neuerung des EEG mit der Möglichkeit durch Paragraf 6, Gemeinden für ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Energiewende direkt am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen. Damit geht der Ausbau der Windenergie Hand in Hand mit einer kommunalen Beteiligung, welche ab sofort auch wirtschaftliche Impulse für Projektgemeinden setzt.“

Die Kommunalabgabe nach §6 EEG hilft, die wirtschaftliche Situation der Projektgemeinden zu verbessern. Wozu die Mehreinnahmen konkret eingesetzt werden, hängt wiederum von den individuellen Bedarfen ab. Denkbar ist hier u.a. die Förderung lokaler Vereine z.B. aus den Bereichen Sport, Kultur und Gemeinschaft, Unterstützung von Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten oder die Verbesserung der regionalen Infrastruktur.

Qualitas Energy erwirbt Windparks in Deutschland, um in enger Abstimmung mit Anwohnern und Gemeinden durch gezieltes Anlagen-Repowering die Produktion von umweltfreundlichem Windstrom zu erhöhen.

Für Anwohner und Gemeinden sind die vielfache Verringerung des Flächenbedarfs, Umsetzung einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung oder die Reduktion von Schallemission gute Argumente für diese Strategie. Da die Kommunalabgabe nach §6 EEG direkt an die Stromproduktion gekoppelt ist, erhöht sich die Zahlung insbesondere für Gemeinden von Repowering-Projekten und dient diesen als zusätzlichen Anreiz.

 


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