„Die Ostküstenleitung ist ein wichtiger Teil der Energiewende in Schleswig-Holstein. Sie hilft uns beim Aufbau des klimaneutralen Energiesystems und wird größere Windstrommengen aus Ostholstein aufnehmen und transportieren können“, so Energiewendeminister Albrecht. „Mir ist es wichtig, mit den Beteiligten und den Betroffenen in der Region vor Beginn der Genehmigungsverfahren für die Ostküstenleitung in den Abschnitten Lübeck-Siems und Lübeck-Göhl alle Fragen über den aktuellen Planungsstand direkt zu besprechen“, so Albrecht weiter.

Bei der Ostküstenkonferenz präsentiert die Vorhabenträgerin TenneT die aktuell geplante Trassierung in diesen beiden Planungsabschnitten und erläutert die Gründe für ihre Korridorwahl und die Trassierung, die TenneT in das Planfeststellungsverfahren einbringen wird. Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Anhörungsverfahren mit Gelegenheit zur Stellungnahme ist für Betroffene ab Frühjahr 2022 vorgesehen. Im Genehmigungsverfahren, an dessen Ende die unabhängige Genehmigungsbehörde den Trassenverlauf verbindlich festlegt, können sich noch Änderungen an der Planung ergeben.

„Die Akzeptanz ist nach wie vor die größte Herausforderung für den notwendigen Netzausbau. TenneT schafft hierbei größtmögliche Transparenz für alle Beteiligten. Jedes Jahr führen wir 300 bis 400 Bürgerdialogveranstaltungen im TenneT-Netzgebiet durch. Hierzu zählt auch die heutige Konferenz zur Ostküstenleitung. Sie ist Abschluss der umfassenden Reihe von informellen Dialogformaten mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und dem Kreis Ostholstein. Gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Energiewendeministerium fassen wir jetzt alle Dialog-Ergebnisse für den zweiten und dritten Abschnitt der Ostküstenleitung zusammen und stellen den finalen Planungsstand vor. Anfang 2022 wollen wir die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Damit beginnt dann das offizielle Verfahren. Auch hier können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Argumenten weiter einbringen“, sagte TenneT-COO Tim Meyerjürgens.

Die Konferenz findet aufgrund der Pandemie-Bedingungen als Hybrid-Veranstaltung statt. Die Präsenz-Teilnahme an der Konferenz ist für max. 150 Personen nach 2G+-Voraussetzungen nur für nachweislich Geimpfte und Genesene bei zusätzlicher Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests erlaubt (Details im Hygienekonzept der Veranstaltung unter schleswig-holstein.de/ostkuestenleitung).

Parallel wird die Konferenz per Livestream unter dem Link ostkuestenleitung.tennet.eu übertragen. Zuschauer:innen können sich per Hinweisformular an der Diskussion beteiligen.

Hintergrund

Die geplante 380-kV-Ostküstenleitung ist das Vorhaben Nr. 42 des Bundesbedarfsplans mit den drei Abschnitten Kreis Segeberg – Lübeck, Lübeck-Siems und Lübeck-Göhl. Für die Vorhaben des Bundesbedarfsplans sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgelegt. Mit der Aufnahme in den Bundesbedarfsplan besteht für den planungsverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH (TenneT) die gesetzliche Verpflichtung, die 380-kV-Ostküstenleitung zu realisieren. Die Leitung ist ein Drehstrom-Erdkabelpilotprojekt nach § 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPLG). Der Vorhabenträger kann die Ostküstenleitung auf Teilabschnitten als Erdkabel planen, wenn die entsprechenden gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Nach dem aktuellen Planungsstand plant TenneT zwei Erdkabelabschnitte im Abschnitt Kreis Segeberg-Lübeck, während die Abschnitte Lübeck-Siems und Lübeck-Göhl als Freileitung geplant werden.

In allen drei Planungsabschnitten der Ostküstenleitung plant der Vorhabenträger TenneT TSO Gmbh (TenneT) in Abstimmung mit dem Netzbetreiber des 110-kV-Verteilnetzes Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz) die Mitnahme bestehender 110-kV-Leitungen. Das bedeutet, dass Abschnitte heute bestehender 110-kV-Hochspannungsleitungen abgebaut und auf den Masten der neuen Höchstspannungsleitung mitgeführt werden. Einige Orte können dadurch entlastet werden, dass 110-kV-Leitungen abschnittsweise zurückgebaut werden und nach dem Bau der neuen Ostküstenleitung an diesen Stellen nicht zwei Freileitungen nebeneinanderstehen werden.

Stand des Planfeststellungsverfahrens für die drei Planungsabschnitte

Kreis Segeberg – Lübeck: Das Planfeststellungsverfahren hat begonnen.
TenneT hat den Antrag auf Planfeststellung für diesen Abschnitt im 4. Quartal 2020 bei dem Amt für Planfeststellung Energie eingereicht. Ab Anfang Januar 2021 fand die Auslegung und Internetveröffentlichung der Antragsunterlagen statt und bis 03.03.2021 konnten die Öffentlichkeit, Fachbehörden und Naturschutzvereinigungen Einwendungen und Stellungnahmen in das Verfahren einbringen. Im Oktober 2021 fanden mehrere Erörterungstermine der Planfeststellungsbehörde mit den Beteiligten und dem Vorhabenträger TenneT statt. In Reaktion auf die im Anhörungsverfahren eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen hat der Vorhabenträger die Einreichung von teilweise veränderten Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde angekündigt. Diese werden voraussichtlich nochmals ausgelegt werden.

Der Vorhabenträger rechnet mit einem Planfeststellungsbeschluss im 1. Quartal 2023 und wird nach Erteilung eines Beschlusses zügig mit dem Bau beginnen, denn der Leitungsabschnitt soll im 4. Quartal 2025 in Betrieb gehen.

Lübeck-Siems: kurz vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens
TenneT hat Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren zur Vorprüfung bei dem Amt für Planfeststellung Energie eingereicht. Die Antragstellung und anschließende Auslegung und Internetveröffentlichung der Antragsunterlagen und die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Anhörungsverfahren mit Gelegenheit zur Stellungnahme für Betroffene ist ab Frühjahr 2022 vorgesehen. Der Abschluss der Planfeststellung ist für das 4. Quartal 2023 vorgesehen und der Abschnitt Lübeck-Siems soll 2026 in Betrieb gehen.

Lübeck-Göhl: vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens
Auch für diesen Abschnitt hat TenneT mittlerweile Antragsunterlagen zur Vorprüfung beim Amt für Planfeststellung Energie eingereicht. Nach der Vorprüfung, Antragstellung und Annahme des Antrags findet auch hier die Auslegung und Internetveröffentlichung der Antragsunterlagen und die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Anhörungsverfahren mit Gelegenheit zur Stellungnahme für Betroffene ab dem späteren Frühjahr 2022 statt. Dieser Abschnitt soll 2027 in Betrieb genommen werden.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zur Ostküstenleitung finden Sie auf den folgenden Websites: