Absenkung von Wind- und Schattenabschaltung als Sofortmaßnahme durch den neuen § 31k BImSchG
Am 30.09.2022 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Klimaschutz und Energie beschlossen. Die Regelungen sind nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 13.10.20221 in Kraft getreten. Durch die Änderungen soll vordringlich die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in Anbetracht der vorherrschenden Energieversorgungskrise kurzfristig erhöht werden. Maßgeblichste Änderung für die kurzfristige Hebung von Strommengen aus der Windenergie ist dabei der neu eingeführte und bis 15. April 2023 befristete § 31k BImSchG.