„Es ist gut, dass die Einführung der BNK-Technologie mit der Zustimmung des Bundesrats einen weiteren wichtigen Meilenstein genommen hat. Die BNK-Technologie ist eine wichtige Maßnahme, um die Akzeptanz unserer Technologie bei BürgerInnen vor Ort zu erhöhen. Allerdings sind auf dem Weg zum seriellen Einbau an bis zu 17.500 Bestandsanlagen noch einige Hürden zu nehmen. Entscheidend ist vor allem, dass die Umrüstungsfristen für Betreiber von Windenergieanlagen realistisch und umsetzbar bleiben. Die Verabschiedung der AVV Kennzeichnung hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Plan deutlich verzögert. Wir appellieren deshalb an die Bundesnetzagentur, auch die Fristen für die Umrüstung entsprechend zu verlängern, sonst droht die Akzeptanzmaßnahme BNK zum wirtschaftlichen Risiko für Windenergieanlagenbetreiber zu werden“, macht Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie deutlich.

Hintergrund:

Im Energiesammelgesetz hat der Gesetzgeber Ende 2018 beschlossen, die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Bestands- sowie Neuanlagen ab 01. Juli 2020 verpflichtend einzuführen. Den größten Teil der Zeit könnte die Nachtbefeuerung an Windenergieanlagen so ausgeschaltet bleiben und sich nur bei Bedarf anschalten, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert. Als Grundlage für die Umrüstung nannte der Gesetzgeber das Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) im ersten Halbjahr 2019. Das Inkrafttreten der AVV Kennzeichnung hatte sich aufgrund ungeklärter Fragen jedoch um fast ein Jahr verzögert.

Der Bundesrat hat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen folgenden Gesetzesentwurf einstimmig beschlossen, der vorsieht, die Fristen für Pönalen und den Zahlungsanspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage ruhen zu lassen.

Quelle: wind-energie.de