Geplant sind vier moderne Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils rund sieben Megawatt. Damit kann der Windpark künftig jährlich rund 70 Millionen Kilowattstunden umweltfreundlichen Strom erzeugen – genug, um rechnerisch etwa 20.000 Haushalte zu versorgen. Zum Vergleich: Eningen selbst zählt rund 11.500 Einwohnende.

Finanzielle Beteiligung für die Gemeinde möglich

Sterr-Kölln & Partner hat für die Kommune mehrere günstige Konditionen verhandelt. Denn neben der Versorgungssicherheit und einem Beitrag zur Energiewende war es der Gemeinde wichtig, auch finanziell zu profitieren. Bürgermeister Sindek betont:

„Wir haben mit diesem Beschluss die Grundlage für mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung gelegt. Der Windpark wird nicht nur Einnahmen für den Gemeindehaushalt bringen, sondern auch unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung bieten.“

Die zentralen Ergebnisse der Verhandlungen: Die Gemeinde kann nach Inbetriebnahme des Windparks bis zu 49,9 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft erwerben. Somit besteht die Möglichkeit, neben Pachteinnahmen von Erträgen während des Betriebs zu profitieren.

Ein weiterer Punkt: Bürgerinnen und Bürger können sich auch in Form einer Schwarmfinanzierung oder vergleichbarer Beteiligungsmodelle wie zum Beispiel einer Genossenschaft beteiligen. Auf diese Weise profitieren Bürgerinnen und Bürger finanziell von den Windenergieanlagen.

Zusätzlich erhält Eningen nach Inbetriebnahme eine finanzielle Beteiligung nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Demnach wird der Betreiber des Windparks der Gemeinde eine Vergütung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde zahlen. Bei einer modernen Sieben-Megawatt-Anlage entspricht das je nach Windaufkommen etwa 25.000 bis 40.000 Euro pro Jahr – pro Anlage. Da es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, ist es wichtig, die finanzielle Beteiligung in den Vertragsverhandlungen zu sichern.

Projektentwicklung mit vereinfachten Verfahren gesichert

Die jetzt erfolgreich abgeschlossene Verhandlung der Verträge erfolgte fristgerecht zum 30. Juni 2025, um von Verfahrenserleichterungen des Paragraf 6 WindBG zu profitieren. Das „Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land“ sieht bei Antragseinreichung bis Mitte 2025 keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Prüfung des besonderen Artenschutzrechts mehr bei der Genehmigung von Windrädern in Windenergiegebieten vor.

Bürgermeister Sindek zieht ein positives Fazit:

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unserem Projektierer Sowitec. Gemeinsam zeigen wir Verantwortung für die Zukunft unserer Region. Mit dem Windpark stärken wir die regionale Wertschöpfung, sichern dringend benötigte Einnahmen für den Gemeindehaushalt und leisten einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz.“

Quelle: Sterr-Kölln & Partner


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