„Hybridkraftwerke wie unser neuestes Projekt in Zerbst sind ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Energiewende in Deutschland. Durch die Kombination von Solarenergie und Batteriespeichern können wir Schwankungen zwischen Stromerzeugung und -verbrauch ausgleichen und so aktiv zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen“,

sagt Laurent Talbot, Head of Energy Storage bei Statkraft.

Nach dem Abschluss der Bauarbeiten Ende 2025 wird das Hybridkraftwerk in der Spitze eine Leistung von rund 47 MW bereitstellen und rund 14.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgen. Die auf dem Gelände installierten Batterien verfügen über eine Leistung von 16 MW. Sie sind für eine rund zweistündige Stromaufnahme und -abgabe ausgelegt. So können sie überschüssige Energie aus dem Solarpark speichern und bei erhöhtem Strombedarf wieder ins Netz einspeisen.

 

Unverzichtbar für die Energiewende

Weil die Erzeugung von Wind- und Solarenergie je nach Wetterlage schwankt, steigt die Bedeutung von Speicherlösungen. Für das Projekt in Zerbst hatte Statkraft im Juni 2023 den Zuschlag im Rahmen einer Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur gewonnen.

Das Projekt Zerbst ist die aktuell größte Hybrid-PV-Batteriespeicher-Planung Deutschlands. Es ist das erste Hybrid-Projekt von Statkraft in Deutschland.

„Für uns sind Hybridkraftwerke ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende und ein zentraler Pfeiler unserer Wachstumsstrategie. Sie tragen wesentlich zur Versorgungssicherheit und Reduktion von CO₂-Emissionen bei“,

sagt Claus Urbanke, Vice President Wind, Solar & Storage Development bei Statkraft.

Das Zerbster Hybridkraftwerk entsteht auf dem Gelände einer ehemaligen Kiesgrube östlich der Stadt. Dadurch greift die Anlage nur minimal ins Landschaftsbild ein. Der See inmitten der Grube bleibt erhalten und für die Nachbarschaft zugänglich. „In diesem Projekt wird dem notwendigen Zusammenspiel von Produktion und Speicherfähigkeit erneuerbarer Energien Rechnung getragen. Diesen Ansatz begrüße ich, denn die Energiewende gelingt nur, wenn auch für Speicher gesorgt wird. Dass sich der Investor auch zur Leistung der Kommunalabgabe entsprechend § 6 EEG verpflichtet, leistet einen Beitrag zur Akzeptanz des Vorhabens“, erläutert Andreas Dittmann, Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt.

Quelle: Statkraft

 


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