Der geplante Windpark kann mit bis zu 180 Gigawattstunden pro Jahr genug Strom erzeugen, um über 45.000 Haushalte zu versorgen. So können jährlich mehr als 121.000 Tonnen klimaschädliches CO₂ eingespart werden – das entspricht rund 484 Millionen gefahrenen PKW-Kilometern.
„Ich freue mich sehr darüber, dass der Windpark für Dreis-Brück nun in der Planung ist. Damit tragen wir nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei. Wir legen den Grundstein für eine nachhaltige, saubere Energiezukunft für unsere Gemeinde. Schließlich tragen wir diese Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkelkindern“,
betont Ortsbürgermeisterin Edith Löhr-Hoffmann.
Statkraft hatte im Oktober 2022 den Zuschlag für die Entwicklung des Windparks im Gemeindewald Dreis-Brück im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens der Ortsgemeinde erhalten.
Waldschonende Windparkplanung
Für die Erstellung aller für den Bau des Windparks erforderlichen Gutachten laufen noch bis Ende dieses Jahres arten- und naturschutzfachliche Untersuchungen. Nach aktueller Planung wird Statkraft den Genehmigungsantrag im kommenden Jahr einreichen. In diesem Verfahren prüft die zuständige Landesbehörde, ob der geplante Windpark im Hinblick auf seine Umweltauswirkungen den strengen gesetzlichen Auflagen entspricht.
Die Standortplanung der Windkraftanlagen im Gemeindewald Dreis-Brück erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Landesforsten Rheinland-Pfalz und dem Forstrevier Daun. Für die neun geplanten Windenergieanlagen werden circa 8 ha Wald in Anspruch genommen – dies entspricht rund einem Prozent des Waldbestands im Waldgebiet Dreis-Brück. Statkraft plant die Anlagen möglichst auf geschädigten oder baumfreien Flächen sowie nahe bestehender Forstwege. Die durch den Windpark beanspruchten Flächen forstet das Unternehmen möglichst regional wieder auf oder gleicht sie durch anderweitige Waldentwicklungsmaßnahmen aus.
Die Windparkplanung in Dreis-Brück ist außerdem verträglich mit der Neuplanung der Autobahn A1. Statkraft befindet sich im regelmäßigen Austausch mit der Autobahn GmbH sowie den verantwortlichen Behörden.
Umfangreiche Beteiligung geplant
Das Unternehmen verpflichtet sich zur freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Für jede Megawattstunde, die aus dem Windpark ins Stromnetz fließt, werden 2 Euro an die Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um die Windenergieanlagen gezahlt. Insgesamt wird die Kommunalabgabe voraussichtlich 360.000 EUR pro Jahr betragen – je nach Flächenanteil verteilt auf die betreffenden Gemeindekassen. Über diese zusätzlichen Einnahmen können die Gemeinden frei verfügen und wichtige Projekte für Bürgerinnen und Bürger vor Ort umsetzen. Darüber hinaus prüft Statkraft weitere Bürgerbeteiligungsmodelle wie Finanzierungen durch Nachrangdarlehen, ein Grünstromangebot sowie den Verkauf einzelner Windenergieanlagen an lokale Genossenschaften.
Quelle: Statkraft
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