Bislang profitierten die Kommunen vorwiegend indirekt durch die Windenergie, etwa über die Gewerbesteuereinnahmen, über eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft des Windparks oder über die Verpachtung von kommunalen Grundstücken. Die Bundesregierung hat 2023 mit der Einführung des §6 EEG die Möglichkeit geschaffen, durch einen direkten Zahlungsfluss vom Windparkbetreiber an die Kommune die Wertschöpfung vor Ort erheblich zu steigern und damit auch die Akzeptanz vor Ort. Dabei können alle Kommunen innerhalb eines 2,5 km-Radius um die Windenergieanlagen profitieren, anteilig an ihrem Flächenanteil. Bei der Zahlung handelt es sich jedoch nicht um eine verpflichtende Abgabe, sondern um eine freiwillige Leistung.

Trotz des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes hat das Projektentwicklungsunternehmen REA Management GmbH (REA) entschieden, dieses Instrument zu nutzen, um die regionale Wertschöpfung durch Windenergie weiter zu erhöhen. Die Projekte werden nicht an Großinvestoren verkauft, sondern mit breiter Bürgerbeteiligung oder mit kommunalen und regionalen Partnern umgesetzt.


 


Im Jahr 2023 haben die von REA projektierten Windparks bereits rund 190.000 € in die Kassen der Kommunen gespült. Ein Beispiel ist die Gemeinde Hürtgenwald (Kreis Düren), die 44.432 € erhielt, die direkt für kommunale Projekte eingesetzt werden konnten. Für 2024 wird mit einem Anstieg der Zahlungen auf etwa 437.000 € pro Jahr gerechnet, da weitere Verträge mit Kommunen geschlossen wurden. 

Erst kürzlich hat REA in Erftstadt 12 weitere WEA errichtet, die noch in diesem Jahr in Betrieb gehen sollen. Neben dem kommunalen Unternehmen Rurenergie GmbH sind auch Grundstückseigentümer und die Bürgerenergiegenossenschaft Kreis Düren eG an dem Projekt beteiligt. Die umliegenden Kommunen werden ebenfalls finanziell beteiligt, sodass ab nächstem Jahr insgesamt ca. 167.000 € pro Jahr in die kommunalen Haushalte von Erftstadt, Weilerswist und Zülpich fließen werden. Durch weitere Windparks, die sich bereits in Bauvorbereitung oder im fortgeschrittenen Genehmigungsverfahren befinden, wird sich dieser Betrag weiter erhöhen.

REA hält fest, dass der positive Beitrag der Windenergie neben der ökologischen Wirkung durch Einsparung von CO₂ zukünftig durch die Möglichkeit der finanziellen Teilhabe der Kommunen weiter ansteigt. In Kombination mit dem in NRW ebenfalls 2023 neu verankerten Bürgerenergiegesetz werden Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zukünftig noch mehr von der Windenergie profitieren.

 

Quelle: REA Management GmbH


Passend zum Thema: