Anträge auf Anschluss an das Höchstspannungsnetz, z. B. für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher, werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet. Das „Reifegradverfahren“ löst das Windhundprinzip ab, bei dem Netzanschlussanträge einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet wurden. Das Reifegradverfahren startet in den Regelzonen der ÜNB ab dem 1. April 2026 mit einer ersten Informations- und Antragsphase.
Anträge werden künftig nicht einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit „reifsten“ Projekte zuerst ausgewählt und erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss.
Bei der Bewertung der Anträge stehen eindeutig messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt. Dazu gehören Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes. Damit wird sichergestellt, dass Projekte von hoher Realisierungs-wahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können. Das Reifegradverfahren schafft den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter macht. Vergleichbare Verfahren haben sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt.
Die Übertragungsnetzbetreiber halten eine europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren durch die Bundesnetzagentur für sinnvoll. Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren entsprechend des vorgeschlagenen „Reifegradverfahrens“ zu konkretisieren.
Die Nachfrage nach Netzanschlüssen wird das Angebot – vor allem bei Schaltfeldern – unabhängig vom neuen Reifegradverfahren weiterhin übersteigen. Um die Netzanschlüsse volkswirtschaftlich möglichst effizient zu nutzen, empfehlen die ÜNB daher, dass die Politik in Zukunft gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführt, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. So kann gewährleistet werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren angemessen berücksichtigt werden.
Das Konzept der ÜNB enthält eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens und der einzelnen Prozessschritte. Download des Konzeptpapiers
Quelle: 50Hertz
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