Inhalt der Auseinandersetzung war das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht. Im Gerichtsverfahren sollte geklärt werden, ob das light:guard-System eine Technologie nutzt, welche vom Patentanspruch der Wobben Properties GmbH umfasst ist. Das Landgericht Düsseldorf verneinte eine Verletzung des Patentanspruchs durch das von der Light:Guard GmbH verwendete System. Eine außergerichtliche Einigung im Vorfeld der Klage konnte nicht erreicht werden.

„Wir freuen uns, dass das Gericht nach Prüfung unserer Technologie zu dem Ergebnis kam, dass keine Verletzungshandlung durch uns vorliegt. Wir erhoffen uns durch die Klärung auch eine noch bessere und intensivere Zusammenarbeit mit der Enercon-Gruppe“, erklärt Willi Lehmann, Geschäftsführer der Light:Guard.