Um die ambitionierten Ausbauziele der erneuerbaren Energien erreichen zu können und die Standortgemeinden dabei finanziell zu beteiligen, hat der Gesetzgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um §6 ergänzt. Somit wurde ein Instrument geschaffen, das vorsieht, dass Anlagenbetreiber an betroffene Gemeinden freiwillig einen Betrag von jährlich bis zu 0,2 ct/kWh für eingespeiste Strommengen zahlen und diese so direkt am Ertrag der Windprojekte beteiligen können.

ENERTRAG betreibt seit knapp 10 Jahren in der Gemeinde Kassow bereits mehrere Windkraftanlagen und pflegt ein gutes Verhältnis zur Gemeinde vor Ort. So war diese auch in den gesamten Prozess der Windkraft-Planungen eingebunden und hat zudem im Genehmigungsverfahren für die neu genehmigte Windkraftanlage ihre Zustimmung erteilt.

„Da für ENERTRAG die Beteiligung der Bürger und Gemeinden vor Ort seit jeher ein wichtiger Faktor ist, machen wir von dieser Möglichkeit gerne Gebrauch“, so Dominic Stahl, ENERTRAG-Projektleiter. „Entsprechend wurde allen Gemeinden, die in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zur Anlage liegen, die freiwillige Beteiligung angeboten. Die Gemeinden werden anteilig mit dieser Abgabe bedacht.“

Als erste Gemeinde hat Kassow den Abschluss des dafür notwendigen Vertrages in der letzten Gemeindevertretersitzung beschlossen. Gemeinsam mit dem Bürgermeister und der 1. Stellvertretenden Bürgermeisterin der Standortgemeinde Kassow sowie im Beisein des Landrats des Landkreises Rostock, Herrn Sebastian Constien, wurde dieser Vertrag heute unterschreiben und somit ein wesentlicher Beitrag zur Teilhabe der Standortgemeinden an der Energiewende geleistet.

Die Windkraftanlage wird jährlich Strom für rund 3.500 Haushalte produzieren und somit jährlich rund 25.000 € in die Kassen der umliegenden Gemeinden spülen. Dieser Betrag wird wiederum anteilig nach Gemeindegebiet auf die Fläche der umliegenden Gemeinden im 2,5 km-Radius aufgeteilt. Über die Laufzeit von 20 Jahren ergibt sich somit rund eine halbe Million Euro an Zuwendungen für die Gemeinden.

Das Gesetz ist derzeit nicht auf bestehende Windfelder anwendbar, sondern nur für neu in Betrieb gegangene Anlagen. Eine mögliche Ausweitung der kommunalen Beteiligung auf Bestandsparks, die eine Vergütung im Rahmen des EEG erhalten, wird allerdings in der aktuellen Novelle des EEG angestrebt.

Für ENERTRAG ist dies im Landkreis Rostock der erste Vertrag dieser Art. Diese Form der Beteiligung soll auch beim zukünftigen Ausbau der Wind- und Photovoltaikenergie im Landkreis Rostock zum Tragen kommen. Denn ENERTRAG weiß um die Bedeutung solcher Beteiligungsmodelle für die Akzeptanz der Erneuerbaren und setzt diese neben innovativen Formen der Beteiligung, wie beispielsweise einer kostengünstigen, klimaneutralen Nahwärmeversorgung, gerne um.