Der prognostizierte Stromertrag des Windparks liegt bei circa 70.000.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a). Damit lassen sich rechnerisch über 20.000 Haushalte mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh/a) mit Ökostrom versorgen und jährlich rund 47.000 Tonnen CO2 vermeiden.
„Wir freuen uns sehr, dass wir, nach über acht Jahren Genehmigungslaufzeit, endlich die Genehmigung für den Windpark Hochwald erhalten haben. Als nächstes werden wir die Bauvorbereitung mit den Kollegen der EnBW abstimmen, um einen reibungslosen Ablauf bis zur Inbetriebnahme sicherzustellen“, sagt Dominik Eichert, Projektleiter Windenergie bei GAIA. Eine ursprünglich geplante zehnte Anlage wurde nicht genehmigt.
„Mit dem genehmigten Windpark Hochwald möchten wir einen weiteren Beitrag zur Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz leisten und das EnBW-Windparkportfolio in der Region deutlich erhöhen“, ergänzt Jesús Poyo Terrero, Teamleiter bei EnBW.

Umfassende Planung und mehrere Anpassungen des Projektantrags

Der erteilten Genehmigung war eine umfassende Planung mit zahlreichen Gutachten vorausgegangen. Dabei wurden die Auswirkungen des Windparks auf Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Schallimmission, Eis- und Schattenwurf, Luftverkehrssicherheit, Arbeits-, Boden- und Trinkwasserschutz sowie Standsicherheit unter die Lupe genommen. Mittels Windmessungen wurde dem Standort eine gute Windhöffigkeit attestiert.
„Ein Knackpunkt war die Mopsfledermaus, die die Untersuchungen im Jahr 2013 im Planungsgebiet feststellten. Denn die Behörde konnte den Umgang im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Projektes nicht klären“, sagt Dominik Eichert. Erst im Jahr 2018 wurde auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse ein Leitfaden veröffentlicht, der im Wesentlichen zum Ergebnis hatte, dass die Mopsfledermaus nicht zu den höhenaktiven und kollisionsgefährdeten Fledermausarten zu zählen ist. Dadurch gibt es als Auflage nur Einschränkungen bei den Eingriffen am Boden. Ihre Jagdhabitate werden von Eingriffen ausgenommen und geschont.
Ein weiterer Kritikpunkt war der Schwarzstorch und die befürchtete Gefährdung durch einen Rotorschlag. Neue wissenschaftliche Studien haben keine Gefahr feststellen können. Das führte zu einem Beschluss der Umweltministerkonferenz, wonach der Schwarzstorch bei der Windplanung nicht mehr zu berücksichtigen ist. Der am Rand des Plangebietes vorkommende Rotmilan wird durch umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen (Ablenkflächen) berücksichtigt.