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Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (BPW) an Land

Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung erneuerbarer Energien und vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit streben die Betreiber als Mitinitiatoren der Energiewende in Deutschland eine möglichst lange Nutzungsdauer von Windenergieanlagen an. Für die Konstruktion einer Windenergieanlage (fortan WEA) ist es aus betriebswirtschaftlichen Gründen sinnvoll, die WEA auf eine zeitlich begrenzte, endliche Nutzung auszulegen. Die Gesamtnutzungsdauer umschreibt dabei die Zeitspanne vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme bis zur planmäßigen Stilllegung. Theoretisch kann jede Konstruktion bei einer entsprechenden Instandhaltung auf unbestimmte Zeit betrieben werden; insbesondere können gealterte, abgenutzte oder geschädigte Bauteile ersetzt werden. Praktisch wird die Bemessung einer WEA in der theoretischen Berechnung auf eine endliche Nutzungsdauer die sogenannte Entwurfslebensdauer1, basierend auf den dazugehörigen Lastannahmen, ausgelegt. Daher wird für die Typen-/Einzelprüfung von Windenergieanlagen ein bestimmter Betriebszeitraum zugrunde gelegt, für den alle lastabtragenden Komponenten mindestens dimensioniert werden.