Auch der Koalitionsvertrag bekräftigt das Festhalten an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone. Durch den Erhalt der einheitlichen Gebotszone wird in Deutschland weiterhin ein einheitlicher Börsenstrompreis gelten. Alle deutschen Verbraucher profitieren bei den Strompreisen weiterhin von den jeweils besten Erzeugungsbedingungen innerhalb der großen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone und können auch in Zukunft von der hohen Liquidität des deutschen Strommarkts Gebrauch machen. Auch aus übergeordneten Gründen lehnt Deutschland eine Neukonfiguration der Stromgebotszone ab. Sie würde die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen, zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen, die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen in Frage stellen und industriepolitisch komplexe Fragestellungen aufwerfen, in einer Zeit, in der sich die europäische Industrie fundamentalen Herausforderungen gegenübersieht.
Der „Aktionsplan Gebotszone“ benennt eine Reihe von Maßnahmen, die bestehende Netzengpässe reduzieren sollen. Hierdurch soll auch sichergestellt werden, dass die europäischen Vorgaben über Mindesthandelskapazitäten für Strom weiterhin eingehalten werden. Hierzu enthält der Aktionsplan Maßnahmen zur Erhöhung der Netzübertragungskapazitäten, zur Optimierung des Engpassmanagements und zur besseren Synchronisierung von Netz, Erzeugung, Verbrauch und Stromspeichern. Die Maßnahmen zielen dabei sowohl auf technische als auch auf regulatorische Aspekte zur Netzengpassreduktion ab. Bereits 2019 hat Deutschland einen Aktionsplan Gebotszone ergriffen. Der nun vorliegende neue Aktionsplan baut hierauf auf und führt die darin enthaltenen Maßnahmen teils fort.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Aktionsplan vorab, wie in der EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung vorgegeben, mit relevanten Interessenträgern konsultiert. An der Konsultation haben Vertreter europäischer Mitgliedstaaten, Verbände, Übertragungsnetzbetreiber, Unternehmen und Gebietskörperschaften teilgenommen. Überwiegend begrüßen die Akteure den Aktionsplan Gebotszone und die darin enthaltenen Maßnahmen.
Den veröffentlichten „Aktionsplan Gebotszone“ finden Sie unter: BMWE - Aktionsplan Gebotszone 2025
Quelle: BMWE
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