Cookie Einwilligung

Verfassungsrechtliche Fragen zur Rückwirkung einer Gewinnabschöpfung

Die Kanzlei von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Rückwirkung einer wie auch immer gearteten Gewinnabschöpfung als sogenannte „echte“ Rückwirkung verfassungswidrig ist.