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BEE-Handreichung zur Stromerlösabschöpfung

Das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ ist am 23.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit ist das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) in weiten Teilen am 24.12.2022 in Kraft getreten. Es regelt insbesondere auch die Abschöpfung von sog. Überschusserlösen. Der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) veröffentlich eine Handreichung hierzu, mit welcher den Anlagenbetreibenden eine praktische Hilfestellung an die Hand gegeben werden soll, um die Pflichten aus dem StromPBG erfüllen zu können.