Mit der Anpassung des § 14 EnWG hat der Gesetzgeber überraschend zwei weitreichende Änderungen am Redispatch-Prozess verabschiedet. Insbesondere die neue, direkte Entschädigungszahlung von Netzbetreibern an Anlagenbetreiber hat weitreichende Folgen für alle Beteiligten.

„Der Gesetzgeber nimmt damit den Direktvermarkter aus der undurchsichtigen Zahlungskette für Redispatch-Entschädigungen raus. Das birgt zwar Chancen, doch der komplizierte und fehleranfällige Prozess trifft die meisten Betreiber vollkommen unvorbereitet“,

sagt Matthias Karger, CEO von node.energy.

Vereinfachte Zahlungswege verlagern Verantwortung

Künftig erfolgt die Entschädigungszahlung direkt vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber. Damit wird es für Anlagenbetreiber zwar einfacher, Ansprüche geltend zu machen, allerdings entfällt der Direktvermarkter auch als energiewirtschaftliche Kontrollinstanz. Betreiber müssen nun die Prüfung, Durchsetzung und eventuell auch Abrechnung ihrer Ansprüche selbst leisten.

Entschädigung wird zur komplexen Einzelfallrechnung

Die Höhe der Entschädigung basiert auf rechnerisch ermittelten Strommengen, die ohne Netzengpässe hätten eingespeist werden können und dem BDEW-Mischpreis. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt. Für jedes Zeitintervall muss der korrekte Referenzwert bestimmt werden. Ein kompliziertes und fehleranfälliges Verfahren, das schon zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern in den letzten Jahren für viel Abstimmungsaufwand und Streit um angemessene Entschädigungen geführt hat.

„Ab sofort sind die Betreiber selbst in der Verantwortung, ihren Anspruch geltend zu machen und mit einer soliden Datengrundlage zu belegen. Das ist neu und viele haben hier heute einen blinden Fleck.“

so Karger.

Fehleranfällige Abwicklung erhöht wirtschaftliches Risiko

Einige große Netzbetreiber planen, Gutschriften für Redispatch-Ausgleichszahlungen zu erstellen. Nach den im Markt beobachteten bisherigen Abrechnungen ist laut node.energy jedoch etwa jede zehnte Abrechnung fehlerhaft, etwa durch falsche Stammdaten, Leistungswerte oder Zeitzuordnungen. Anlagenbetreibern wird daher empfohlen, Ansprüche auf Basis eigener Daten aktiv zu prüfen und nicht ausschließlich auf Gutschriften zu vertrauen. Bereits geringe Abweichungen können erhebliche Erlösverluste verursachen.

Viele Netzbetreiber werden jedoch längere Zeit brauchen, um ihre Systeme vollständig auf die neuen Redispatch-Prozesse umzustellen. Dies kann zu Verzögerungen bei Auszahlungen führen, mit entsprechenden Auswirkungen auf Seiten der Anlagenbetreiber bei Liquidität und Finanzierung, insbesondere bei länger andauernden Redispatch-Maßnahmen. Modellrechnungen von node.energy zeigen die wirtschaftliche Dimension: Bei einem größeren Windportfolio kann bereits eine Abweichung von einem Prozent rechnerisch zu nicht realisierten Erlösen im hohen sechsstelligen Bereich pro Jahr führen. Selbst kleine systematische Ungenauigkeiten gewinnen damit betriebswirtschaftliche Relevanz.

Redispatch wird Teil des kaufmännischen Anlagenmanagements

Der regulatorische Wandel, die komplexe Preislogik und die Datenanforderungen machen Redispatch zu einer dauerhaft zu steuernden Managementaufgabe. Genau dafür haben die Energieexperten von node.energy ein Erlösmonitoring in opti.node Cockpit integriert. Die führende Software für professionelle Anlagenbetreiber bündelt alle Redispatch-relevanten Informationen in einem zentralen Tool, gleicht Abrufdaten automatisiert mit Anlagendaten und Marktpreisen ab, macht Abweichungen zwischen erwarteter und tatsächlicher Entschädigung sichtbar und dokumentiert sämtliche Vorgänge revisionssicher. Betreiber erhalten damit eine durchgängige Transparenz über ihre Ansprüche und Erlöse. Wie groß der Informations- und Klärungsbedarf seitens der Betreiber ist, zeigte ein kürzlich durchgeführtes Webinar von node.energy mit rund 900 Teilnehmern.

Bilanzieller Ausgleich zukünftig durch den Direktvermarkter

Neben der Gesetzesänderung zur Entschädigungszahlung wurde außerdem der Prozess des bilanziellen Ausgleichs durch den Netzbetreiber abgeschafft. Die praktischen Auswirkungen dieser zweiten Gesetzesänderung sind allerdings kaum spürbar, denn der eigentlich seit Oktober 2021 mit der Einführung von Redispatch 2.0 geltende Prozess konnte in der Praxis nie etabliert werden. Mit der Zulassung des bilanziellen Ausgleichs durch den Direktvermarkter legitimiert der Gesetzgeber lediglich die seit über vier Jahren praktizierte Übergangslösung.

Fazit

Mit dem neuen Abrechnungsprozess für Redispatch-Entschädigungszahlungen stärkt der Gesetzgeber die Anspruchsposition der Anlagenbetreiber. Der Rollenwechsel legt die Verantwortung für die korrekte Bewertung und Durchsetzung von Redispatch-Entschädigungen nun in die Hände der Anlagenbetreiber.

Quelle: node.energy


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