Bärbel Heidebroek:

„Laut unserer Erhebung waren zwischen 2020 und 2024 Projekte mit einem Volumen von 4.730 Megawatt (MW) von militärischen Hemmnissen betroffen. Das ist mehr als der Zubau der Jahre 2021 und 2022 zusammen. Hätte dieses Volumen vollständig realisiert werden können, wären wir den Energiewendezielen der Bundesregierung schon einen großen Schritt näher. Deutlich mehr als die Hälfte der Projekte werden dabei bereits vor dem Start des Genehmigungsverfahrens aufgegeben. Von den Projekten, die ein Genehmigungsverfahren bis zum Schluss durchlaufen haben, haben weniger als die Hälfte einen positiven Genehmigungsbescheid erhalten. Die Zahl macht zugleich deutlich, warum viele Projektierer ihre Planungen aufgeben, denn das Risiko, dass ein zeit- und kostenintensives Genehmigungsverfahren scheitert, ist erheblich. Für die gesetzlichen Windausbauziele von großer Relevanz ist der Umstand, dass sich aktuell über 1.000 Megawatt an Projekten im laufenden Genehmigungsverfahren befinden und durch militärische Belange verzögert sind. Dies zeigt: Es braucht einen neuen Anlauf, um die berechtigten Interessen von Windenergie und militärische Verteidigung erreichbar zu machen.”

Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben sowohl die Landesverteidigung als auch die Unabhängigkeit der Energieversorgung einen neuen Stellenwert bekommen. Militärische Belange konkurrieren daher häufiger mit dem Ausbau der Windenergie um Flächen. Dies zeigt sich im gesamten Bundesgebiet. Dabei ist Niedersachsen mit 2.304 MW blockierter Projekte überdurchschnittlich stark betroffen. Mit weitem Abstand (420 MW) folgt NRW auf dem zweiten Platz. In anderen Ländern, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, ist die Betroffenheit durch militärische Belange nur sehr gering ausgeprägt.

Die häufigsten Ursachen für das Scheitern beziehungsweise die Verzögerung von Windenergieprojekten sind Hubschraubertiefflugstrecken sowie Radarführungsmindesthöhen. Mehr als 2.000 MW an Projekten werden aufgrund dieser beiden Faktoren bereits vor der Genehmigungsphase von den Projektierern verworfen. Eine weitere Belastung für die Projektplanung stellt dar, dass im Vergleich zu anderen Projekten die Verortung eines Vorhabens in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet kein Garant für die Erteilung einer Baugenehmigung ist. Doch nicht alle militärischen Belange wirken sich gleichermaßen negativ auf die Genehmigungsfähigkeit von Projekten aus. Bei Luftverteidigungs- und Flugsicherheitsradaren liegt die Genehmigungswahrscheinlichkeit bei 100 %. Bei Vorhandensein von Hubschraubertiefflugstrecken kann noch ein Teil des Volumens genehmigt werden; die geringste Genehmigungswahrscheinlichkeit haben Übungsgebiete.

„Dass 43 % aller Windenergieprojekte, die in ausgewiesenen Vorranggebieten liegen, im Genehmigungsverfahren abgelehnt werden, zeigt, dass wir uns auf die ausgewiesenen Flächen nicht verlassen können und führt das Ziel der Windenergiegebiete ad absurdum. In diesem Punkt müssen wir gemeinsam besser werden. Genehmigungen sind, wenn überhaupt, in der Regel nur in bilateraler Absprache mit den Standortleitungen möglich. In der Regel bedeutet dies, dass die Projektierer Zugeständnisse an die Bundeswehr machen und beispielsweise die vorgesehene Anlagenzahl reduzieren oder die Abstände zu militärischen Objekten vergrößern. Energiepolitik ist Sicherheitspolitik. Windenergie und Landesverteidigung müssen keine Gegensätze sein, sondern können sich sinnvoll ergänzen. Wir setzen darauf, dass der in dieser Legislaturperiode wieder aufgenommene Dialog weiter intensiviert wird, um gemeinsame Lösungen zu finden”,

so Heidebroek abschließend.

 

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V.

20240926_BWE_Informationspapier_Militaerische_Belange.pdf
Geringe Erfolgswahrscheinlichkeit: Weniger als die Hälfte der Windenergieprojekte, die ein Genehmigungsverfahren vollständig durchlaufen haben, erhalten eine ...

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